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Warnliste der Stiftung Warentest sehr empfehlenwert

Die Stiftung Warentest überrascht die Verbraucher mit ihrer erneuerten Warnliste. Diese trägt den Namen Geldangebote und soll sich durch Übersichtlichkeit sowie bessere Sortierung auszeichnen.


Warnliste Stiftung Warentest

Anleger erhalten durch die Liste schnellen Überblick über unseriöse oder riskante Geldanlagen, vor denen in der Zeitschrift Finanztest bereits gewarnt wurde.

Was ist neu an der Warnliste der Stiftung Warentest

Vor allem die Rubriken wurden neu sortiert und gefallen jetzt durch Übersichtlichkeit und bessere Lesbarkeit. Die Fälle von unseriöser Finanzberatung und Vermittlung sind auf mehrere Rubriken verteilt. Hier befinden sich alle Beschwerden gegen:

  • Finanzvermittler- und Berater
  • Finanzdienstleister
  • Banken und Sparkassen

Diese kommen auf die Warnliste der Stiftung Warentest, wenn sie beim Anbieten von Geldanlagen folgende Strategien angewandt haben:

  • Zweifelhafte Methoden
  • Unhaltbare Versprechen

Die neue Warnliste der Stiftung Warentest enthält auch eine Rubrik mit der Bezeichnung Geschlossene Fonds (Beteiligungen). Hier werden Anleger von den Verbraucherschützern vor über 40 geschlossenen Immobilienfonds gewarnt. Hinter den Namen der betroffenen Fonds sind die Gründe, welche zur Aufnahme in die Warnliste führten in Kurzform lesbar. Des Weiteren ist dort auch zu erfahren, welche Ausgabe der Zeitung Finanztest mehr Information zu den Kritikpunkten anbietet. So können sich Anleger einfacher und schneller informieren, warum ein bestimmtes Unternehmen auf der Warnliste der Stiftung Warentest gelandet ist.

Eine weitere Rubrik beschäftigt sich mit dem Thema Schrottimmobilien

Mit dem Begriff Schrottimmobilien meint die Stiftung Warentest hoffnungslos überteuerte Wohnobjekte, welche suchenden Anlegern als perfekte Altersvorsorge offeriert werden. Gelistet sind hier:

  1. Immobilienanbieter
  2. Verkaufsunternehmen
  3. Vermittlerfirmen

Darüber hinaus befinden sich dort auch Informationen zu:

  • finanzierenden Banken dieser dubiosen Offerten
  • Notaren, welche die Kaufverträge meist im Eiltempo beurkunden

Zum zweiten Punkt muss noch erklärt werden, dass Käufern in der Regel eine vierzehntägige Frist eingeräumt wird, die zur nochmaligen Überprüfung der Verträge genutzt werden kann. Durch die äußerst zügige Bearbeitung der Notare wurde Anlegern diese Frist schon mehrfach verweigert.
Die abschließenden Rubriken der Warnliste sind folgenden drei Themen gewidmet:

  1. Geschäfte mit Lebensversicherungen
  2. Unternehmensbeteiligungen
  3. Genussrechte

Hier listet die Stiftung Warentest noch einmal alle zweifelhaften Anlagemodelle, Unternehmen und Finanzprodukte auf, vor denen die Verbraucherschützer die Anleger bereits mehrfach eindringlich gewarnt haben.

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