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Wie Eheleute Steuern sparen

Vergünstigungen durch den Trauschein: Splittingtarif entlastet Eltern, die wegen ihrer Kinder weniger verdienen. Finanztest klärt Einzelheiten.


Wie Eheleute Steuern sparen

Auf Grundlage der gemeinsamen Steuererklärung eines Ehepaars rechnet das Finanzamt die Einkünfte der Partner zusammen. Übersteigt das gemeinsame Einkommen des Ehepaars 16 004 Euro, zahlt es seine Steuern auf Grundlage des Splittingtarifs. Nach dem Grundtarif wird bei Ledigen eine Steuerzahlung ab 8 004 Euro fällig. Steuerrechnungen gehen nach der Hochzeit doch nicht immer auf: Wenn beide etwa gleich viel im Jahr versteuern müssen, bringt ihnen der Splittingtarif keinen Vorteil. Sie zahlen in dem Fall ebenso viel wie Singles mit dem Grundtarif.

Ein Paar kann schon im Jahr seiner Trauung durch den Splittingtarif entlastet werden – selbst wenn es am letzten Tag des Jahres heiratet. Ist das Einkommen beider Partner in seiner Höhe nicht identisch, wird den Vermählten eine Steuerentlastung beschert. Arbeitnehmer können sofort günstigere Steuerklassen wählen, damit sie nicht lange auf die Steuervorteile warten zu brauchen. Auf ihrer Steuererklärung müssen sie dann im nächsten Jahr das Kästchen „Zusammenveranlagung“ ankreuzen – selbst, wenn sie nur einen Tag im Vorjahr verheiratet waren.

Automatisch rutschen Verheiratete in die Steuerklasse IV. Optimal ist die Kombination jedoch nur, falls beide etwa gleich viel Geld verdienen. Wenn das nicht der Fall ist, können sie unverzüglich vom Splittingtarif profitieren, wenn sie die Klassen nämlich beim Finanzamt ändern: Entweder können die Klassen III und V kombiniert werden oder man entscheidet sich gemeinsam für die Klasse IV+Faktor.

Steht Nachwuchs in Aussicht, verändern sich die Voraussetzungen allerdings. Haben sich die Eheleute darauf geeinigt, wer von ihnen den Großteil der Elternzeit nehmen möchte, muss derjenige wenigstens in Klasse IV sein oder zum rechten Zeitpunkt in Klasse III wechseln. Wichtig zu beachten: Bei Geburten, die ab Januar 2013 stattfinden werden, muss mindestens sieben Monate vor der Entbindung die korrekte Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Wird das Elterngeld berechnet, wird nur die Klasse herangezogen, die im einjährigen Zeitraum vor der Geburt überwogen hat.

Als eine Alternative zur gemeinsamen Veranlagung können Ehepaare im Jahr 2012 zum letzten Mal eine getrennte Veranlagung wählen. Hat ein Partner Elterngeld erhalten, zahlt das Paar bei der getrennten Veranlagung in vielen Fällen weniger. Jetzt müssen diese Paare damit rechnen, dass sie mehr zahlen müssen. Für Ehepaare gibt es anstatt der getrennten Veranlagung ab dem Jahr 2013 – genau wie bei Singles – lediglich die Einzelveranlagung auf Basis des Grundtarifs. Eine beliebige Zuordnung der gemeinsamen Aufwendungen ist dann nicht mehr möglich. Es ist möglich, die Kosten zu halbieren oder sie je nach der jeweiligen wirtschaftlichen Belastung aufzuteilen. Unverändert existiert aber noch die gemeinsame Veranlagung über den Splittingtarif – für die meisten ist sie ohnehin die günstigste Wahl. (LB/BHB)


 
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