Das Alter später einmal in vollen Zügen genießen können

Der Arbeitgeber hilft bei der Altersvorsorge Entgeltumwandlung, wie geht das?

Die betriebliche Altersvorsorge bildet neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge die dritte Säule der finanziellen Absicherung im Ruhestand. Viele Unternehmen bieten sie ihren Mitarbeitern als freiwillige soziale Leistung, aber auch Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber kein solches Modell vorsehen, können die betriebliche Altersvorsorge nutzen - durch Entgeltumwandlung.

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohnes, den der Arbeitgeber dann für Vorsorgezwecke anlegt. Da die Beiträge aus dem Bruttolohn gezahlt werden, entfällt - bis zu gewissen Grenzen - die Besteuerung und Sozialversicherungspflicht. Das macht dieses Vorsorgemodell attraktiv, denn der Staat beteiligt sich durch den Steuer- und Abgabenverzicht an der Entgeltumwandlung. Seit 2002 haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf diese Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann sie nicht verweigern. 

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Steuer- und Abgabenfreiheit als Förderung 

Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können jährlich steuer- und abgabenfrei umgewandelt werden. In diesem Jahr sind das 2.904 Euro bzw. 242 Euro monatlich. Unter gewissen Voraussetzungen ist es darüber hinaus möglich, weitere 1.800 Euro im Jahr bzw. 150 Euro monatlich zusätzlich steuerfrei umzuwandeln. Hier sind allerdings Sozialabgaben zu zahlen. Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist beträchtlich. Im Schnitt übernimmt der Staat von 100 Euro Lohnverzicht rund 40 Euro durch die niedrigere Steuer- und Abgabenbelastung. Beim Nettolohn macht sich daher der Lohnverzicht gar nicht so stark bemerkbar. 

Ein Baustein der Altersvorsorge 

Allerdings ganz folgenlos ist die Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer nicht. Die späteren Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Da die Steuersätze im Alter aber im Allgemeinen geringer sind als während des Erwerbslebens, bleibt unter dem Strich trotzdem eine Steuerersparnis. Da durch das Modell geringere Sozialbeiträge gezahlt werden, verringern sich auch die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Arbeitnehmer müssen daher mit einer gewissen Einbuße bei der gesetzlichen Rente rechnen, die allerdings durch die betriebliche Altersvorsorge in der Regel mehr als aufgewogen wird.

Wo immer möglich, sollte man die betriebliche Altersvorsorge nutzen."

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich entscheiden, wie er das durch Lohnverzicht erhaltene Geld anlegt. Er kann es zum Beispiel im Rahmen des Unternehmens investieren und muss dann entsprechende Rückstellungen bilden oder er gibt es an einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung. Die Arbeitnehmer-Ansprüche sind dabei durch die gesetzliche Insolvenzversicherung auf jeden Fall geschützt. Zugriffe auf die betriebliche Altersvorsorge vor Eintritt des Ruhestands sind nur in ganz engen Grenzen möglich.  

Normalerweise wird die Betriebsrente erst mit Eintritt des Rentenalters gezahlt. Andere Vorsorgeformen sind da wesentlich flexibler. Trotzdem kann die Entgeltumwandlung ein sinnvoller Baustein der Altersvorsorge sein.

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