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Freiwillig gesetzlich krankenversichert

Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können zwischen Privater Krankenversicherung und freiwilliger Versicherung in der GKV wählen.


Freiwillig gesetzlich krankenversichert

Nicht für jeden ist die Private Krankenversicherung vorteilhaft. Die Gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip. Die Beiträge werden nach der Höhe des Einkommens berechnet. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird das individuelle Risiko versichert. Junge, gesunde Menschen zahlen wenig. Wer Vorerkrankungen hat, muss mehr zahlen. Außerdem werden die Beiträge im Alter angehoben und werden für viele Senioren zur ernsthaften Belastung. Darum kann es unter Umständen durchaus vorteilhaft sein, freiwilliges Mitglied in einer GKV zu werden.

Wer kann freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden?

  • Beamte
  • Selbstständige, die keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben
  • Arbeitnehmer, die brutto mehr als 57.600 Euro ( Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017) verdienen
  • Studenten, die die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Studenten nicht erfüllen
  • Rentner, die die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen

Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen für Schwerbehinderte, Kinder von privat Versicherten oder Personen, die aus der kostenfreien Familienversicherung  herausfallen und Arbeitnehmer, die im Ausland beschäftigt waren und nach Deutschland zurückkehren. In solchen Fällen sollten sich die Betroffenen direkt bei einer der Gesetzlichen Krankenversicherungen erkundigen oder sich von einem unabhängigen Fachmann ihres Vertrauens beraten lassen. 

Fristen beachten

Wer die Wahl zwischen PKV und GKV hat, muss in der Regel Fristen einhalten. Endet eine Pflichtmitgliedschaft in einer GKV, wird der Versicherte automatisch freiwilliges Mitglied dieser Kasse. Angenommen, Sie haben den Arbeitgeber gewechselt und verdienen im neuen Job deutlich mehr als bisher.

Liegt Ihr Bruttogehalt jetzt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, haben Sie die Möglichkeit , sich privat zu versichern. Entscheiden Sie sich für diese Option, müssen Sie schnell handeln: Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um Ihren Austritt aus der GKV zu erklären. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen, dass Sie sich privat versichert haben.

Wie viel zahlen freiwillig Versicherte in der GKV?

Aktuell beträgt der Beitragssatz bei den GKV 14,6 %. Die meisten Kassen erheben einen Zusatzbeitrag. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung. Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2017: 4.350 Euro) gezahlt.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer zahlen also zur Zeit monatlich 635,10 Euro. Die Hälfte des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber.

Bei Selbstständigen werden nicht nur Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, sondern auch Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Festsetzung des monatlichen Beitrags berücksichtigt. Als Mindesteinkommensgrenze setzt die GKV bei Selbstständigen 2.231,25 pro Monat fest.


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

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