Die Sicherung an einem Laternenpfahl ist eine Möglichkeit

Muss es so sein? Rad weg - Versicherung zahlt nicht?

Es gibt die abenteuerlichsten Versicherungsbedingungen wenn es um Fahrräder geht. Viele davon sind schlicht und einfach lebensfremd. Zum Beispiel: Nur wenn das Fahrrad nachts abgeschlossen in einem verschließbaren Raum steht ist es versichert!? Welche Kneipe, Kino, Restaurant bietet mir denn diesen Service?

Oder zwischen 22:00 Uhr und morgens 06:00 Uhr (so genannte Nachtzeitklausel) gibt es keinen Versicherungsschutz? Diese Liste ließe sich beliebig lang verlängern, aber sinnvoller werden die genannten Aspekte damit noch lange nicht. Zu vermutende Absicht: Im Schadenfall möglichst keinen Schadenausgleich leisten zu müssen.

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Dafür gibt es uns Makler, um bei Empfehlungen Ihnen gegenüber geeigneter Produkte und anbietenden Gesellschaften einen ganz großen Bogen um die anderen unzureichenden zu machen. Derartigen Unsinn braucht kein Mensch.

Genauso darf es nicht sein!

Nach einem Fahrraddiebstahl droht Ihnen möglicherweise Ärger: Ihr Rad ist weg - und die Versicherung leistet keinen Schadenersatz. Wenn Sie Ihr Rad über Nacht draußen lassen, kann der Versicherer die Zahlung verweigern, obwohl Sie es mit einem Schloss sichern. Ist Ihr Rad schon älter, droht noch eine Gefahr aus völlig anderer Richtung. Vielen Verbrauchern steht kein sicherer Fahrradkeller zur Verfügung.

Sie schließen Ihr Fahrrad häufig mit einem vermeintlich sicheren, günstigen Schloss an einer Laterne an. Dem Fahrraddiebstahl ist damit keinesfalls effizient vorgebeugt, für professionelle Diebe stellt dieses kein wirkliches Hindernis dar. Eine Fahrradversicherung erscheint in diesen Fällen geeigneter, allerdings müssen Sie als Eigentümer sich zunächst mit unterschiedlichen Konditionen bei den Verträgen auseinandersetzen.

Das müssen Sie leider ertragen

Wenn Sie ein älteres Rad auf öffentlichem Grund abstellen, kann es außer einem Fahrraddiebstahl, der Behörde zum Opfer gefallen sein. Sie haben schon Recht, Sie dürfen Ihr Fahrrad auf öffentlichen Plätzen zeitlich unbefristet abstellen. Einschränkungen gibt es aber, wenn es sich um ein beschädigtes und fahruntüchtiges Rad handelt. Die Entscheidung liegt letztendlich an dem Ordnungshüter, dem Ihr Fahrrad aufgefallen ist. Er kann sich auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz berufen und Ihr Gefährt als Schrott aus dem Verkehr ziehen. Er befestigt mit dieser Absicht eine Banderole an Ihrem Rad. Wenn die darauf vermerkte Frist abgelaufen ist, wartet der Fahrradfriedhof. Wenn Sie als Besitzer nicht schnell reagieren, droht Ihnen kein Fahrraddiebstahl, sondern schlicht die Entsorgung.

Gut versichert zu sein .... gar nicht so schwer!

Es muss eben nur der richtige Versicherer sein und eine Hausratversicherung mit umfassendem Leistungsspektrum, den richtigen Leistungen, die lebens- bzw. realitätsnah gestaltet sind und das auch zu einem vernünftigen Preis. Natürlich macht es Sinn, wenn ich zu Hause bin, dass nachts mein Fahrrad abgeschlossen im ebenfalls verschlossenen Fahrradkeller steht. Ist Ihr Fahrrad während eines Besuchs bei Freunden, einer Kneipe, tagsüber an der Uni oder in anderen Situationen draußen und mit einem Schloss der oberen Sicherheitsklasse an einem festen Gegenstand angeschlossen, muss es ausreichen, damit der Versicherer im Falle eines Diebstahls zahlt.

Nur eine gute Versicherung leistet anstandslos und reibungslos.

Die Ausgleichssumme muss natürlich dem Neuwert des Fahrrades entsprechen und auch mehrfache Diebstähle im Jahr abdecken. Es gibt halt Gegenden, in denen vermehrt Fahrräder gestohlen werden. Darauf stelle ich mich mit einem entsprechenden Schloss und sicherer Ankettung ein - mehr geht einfach nicht. Ob ich in einer solchen Gegend lebend, ohne nächtliche eingeschlossene Unterbringung, mir dann ein Fahrrad für 5.000.- € leisten muss, beantwortet sich bei durchschnittlich normal denkenden Menschen von ganz alleine.

Besonders teure Räder geht, aber....

Auch ich als Versicherungsnehmer muss realistisch sein und mich an äußeren Gegebenheiten orientieren. Ich darf sie nicht einfach ausblenden und von anderen, der Versichertengemeinschaft, schlicht erwarten, dass sie meine Bequemlichkeit oder unrealistischen Erwartungen im Schadenfall finanziell ausgleicht.

Natürlich muss das latente Schadenrisiko bei umfassendem Einschluss von Risiken bezahlt werden, auch Hausratversicherer mit eingeschlossener guter Fahrradversicherung neigen nicht zum Altruismus. Und natürlich habe ich eine zumutbare Eigenverantwortung, das abgeschlossene Fahrrad in einem verschlossenen Keller oder Fahrrad"-haus" ohne Nachtzeitklausel unterzubringen.

Nur das Pauschalangebot, bis 2% der Versicherungssumme werden Fahrräder ersetzt, reicht nicht aus. Bei einer kleinen Wohnung (z.B. Single) und oder geringerem Wert für den eigenen Hausrat, sind dann die Summen für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrads viel zu gering. Hier muss es die Möglichkeit geben, bei adäquaten Beiträgen für z.B. je 500.- € Aufstockungsbetrag, einen vernünftigen Wert für das Fahrrad abschliessen zu können.

Nur um dies kommen wir als Fahrradeigentümer nicht herum:

  • am Schloss sparen geht gar nicht,
  • das Fahrrad irgendwie und irgendwo abstellen geht auch gar nicht
  • wir müssen also schon ein wenig auf unsere Sachen aufpassen und Fahrräder gehören auch dazu! 

Denn, nur eine gute Versicherung leistet anstandslos und reibungslos. Und nur ein verantwortlicher Versicherungsnehmer sorgt für gute Sicherungsbedingungen - siehe oben.

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