Nachforderungen bei Beteiligungen: Wie sich Anleger verhalten sollten

Seit einigen Jahren werden Beteiligte an geschlossenen Fonds zunehmend mit Nachforderungen auf ihre Beteiligungen konfrontiert. Dabei kann es sich um Rückzahlungen bereits erfolgter Ausschüttungen oder Forderungen nach zusätzlichen Darlehensgewährungen handeln. Die Frage ist, wie Anleger ebenso wie Berater auf solche Nachforderungen auf Beteiligungen reagieren sollen.


Beteiligungen

Der Hintergrund ist simpel: Fondsinitiatoren und Fondsmanager kämpfen heute in vielen Fällen nahezu verzweifelt um den Erhalt der Fonds respektive die Verhinderung der Insolvenz. Aus Sicht des Managements von geschlossenen Fonds geht es darum, eine temporäre negative Periode überstehen. Ein Beispiel dafür sind die zumindest derzeit extrem niedrigen Frachtraten für Containerschiffe. Die Fondsmanager benötigen dafür Liquidität, die sie durch Nachforderungen - eben Rückzahlungen oder zusätzliche Darlehen - auf bestehende Beteiligungen erhalten wollen. Die Not ist oft so groß, dass die Manager den Anlegern unverhohlen damit drohen, dass eine nicht ausreichende Teilnahme an einem solchen Rettungsprogramm unweigerlich die Einleitung des Insolvenzverfahrens zur Folge hat. Für Privatanleger ergeben sich daraus jedoch ganz andere Fragen, auf die sie oft nicht allein, sondern nur zusammen mit einem versierten Berater eine Antwort finden können.

Empfehlung von Rettungsprogrammen für Beteiligungen: Hohes Risiko für Anleger und Berater

Besonders bei älteren Beteiligungen, bei denen in der Vergangenheit bereits hohe Ausschüttungen erfolgten, sind die Anleger in Entscheidungsnöten. Nachforderungen bedeuten im Kern, dass sie das "schlechte" Geld durch bisher sicheres Vermögen retten sollen. Im Insolvenzfall könnten bereits erfolgte Ausschüttungen jedoch gegebenenfalls zurückgefordert werden.

Auch für den Berater ist eine solche Konstellation nicht einfach. Falls er zur Akzeptanz der Nachforderungen rät, liegt der Grund gewöhnlich darin, dass der Fonds so intransparent ist, dass die Entscheidung vor allem aus dem Bauch heraus getroffen wird. Das Haftungsrisiko für den Berater ist in einem solchen Fall sehr groß und kann allenfalls durch eine sorgfältige Protokollierung gemindert werden. Ein exaktes und wahrheitsgemäßes Protokoll schützt ihn im Schadensfall jedoch nicht davor, dass seine Reputation bei seinen Kunden leidet. Das gleiche gilt, wenn er eine Aussage mit dem Verweis auf die Intransparenz der Beteiligungen verweigert.

Unabhängige und faktenbasierte Beratung hält weitere Risiken in Grenzen

Am wenigsten risikoreich für den Berater ist, wenn er seinem Kunden davon abrät, Nachzahlungen auf Beteiligungen zu akzeptieren. Einmal abgesehen vom Berater-Risiko ist dies auch für den Anleger meist die vernünftigste Variante - Nachforderungen werden in der Regel nur erhoben, wenn die Lage des Fonds bereits verzweifelt ist. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn ein Investor an geschlossenen Beteiligungen einen sehr hohen Anteil hält, so dass seine Nachzahlung über die Rettung des Fonds entscheiden könnte. Entscheidend für eine realistische Empfehlung ist, dass der Berater wirklich unabhängig für seine Klienten tätig wird und sich vor allem die Argumente der Fondsinitiatoren für Nachforderungen auf Beteiligungen nicht ungeprüft zu eigen macht - im Interesse seiner Kunden ebenso wie im Hinblick auf sein eigenes Haftungsrisiko.


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