1934 Terraplane Coupe, gleiches Jahr wie das Abgabeverbot

Provisionsabgabeverbot kümmert nicht Rabatte möglich

Seit 1934 bildet das Provisionsabgabeverbot in Deutschland eine wesentliche Hürde dafür, dass Kunden beim Abschluss von Versicherungen Rabatte erhalten können. Obwohl die Regelung längst nicht mehr zeitgemäß ist, verteidigt die Vermittlerbranche sie auch mit juristischen Mitteln. Zwei Start-ups umgehen die gesetzlichen Regelungen jetzt trickreich.

Das Provisionsabgabeverbot garantiert seit Jahrzehnten das Geschäftsmodell der Versicherungsvermittler. Diese verdienen vor allem bei Lebens- und Krankenversicherungen an den hohen Abschlussprovisionen. Sie bilden eine wichtige Einkommensquelle der hierzulande rund 237.000 Vermittler. Das Provisionsabgabeverbot verhinderte bislang, dass Kunden durch teilweisen Provisionsverzicht geworben werden konnten.

Abgabeverbot sichert Vermittlereinkommen

Aus Verbrauchersicht ist das Verbot negativ zu bewerten, denn es wirkt als Wettbewerbsbremse und bedeutet, dass für Versicherungen mehr gezahlt werden muss als eigentlich nötig ist. Die meisten Versicherungsvermittler sind mit der gesetzlichen Regelung zufrieden, denn sie sichert ihnen das Einkommen. Da der Markt für viele Versicherungen nicht zuletzt durch die Niedrigzinssituation deutlich schwieriger geworden ist, hat die Vermittlerbranche ohnehin zu kämpfen. Da sind Aufweichungen des Provisionsabgabeverbots unerwünscht. 

Aufsicht toleriert stillschweigend Verstöße 

Doch so sicher wie bisher können sich die Vermittler nicht mehr sein. Zwar ist die Rechtslage nach wie vor eindeutig, doch der Staat drückt mittlerweile bei Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot ein Auge zu. Die BaFin als zuständiges Aufsichtsorgan verzichtet bereits seit einiger Zeit auf die Eintreibung der eigentlich fälligen Bußgelder, wenn gegen die entsprechende Verordnung gehandelt wird und geht nicht gegen Gerichtsurteile vor, die dem Verbot zuwiderlaufen. Wer die Regelung umgeht, kann daher auf das stillschweigende Wohlwollen der Aufseher hoffen.

Das Provisionsabgabeverbot ist längst nicht mehr zeitgemäß."

Diesen Umstand machen sich jetzt auch zwei Start-ups aus Berlin bzw. Köln zunutze. Das eine Unternehmen ist bereits am Markt, das andere befindet sich noch im Aufbau. Beide Neugründer setzen auf digitale Versicherungsvermittlung. Die Vermittlung von Versicherungen über das Internet ist deutlich günstiger, effizienter und transparenter als auf dem herkömmlichen Weg. Das schafft Spielräume für den Provisionsverzicht, ohne dafür gravierende Einkommenseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Traditionellen Vermittlern sind solche Geschäftsmodelle ein Dorn im Auge. 

Unterschiedliche Lösungen 

Bei der Umgehung des Verbots haben die beiden Start-ups unterschiedliche Lösungen entwickelt. Das eine Unternehmen bietet seinen Kunden beim Abschluss von Versicherungen eine zehnprozentige "Aktivitätsprämie" als Rückvergütung auf die Beiträge, das andere will die Hälfte der Provisionen für gemeinnützige Zwecke spenden. Der Versicherungsnehmer kann dabei mitbestimmen, wohin das Geld fließen soll. Beide Modelle bewegen sich zwar in einer rechtlichen Grauzone, es dürften jedoch nicht die letzten Versuche sein, das Verbot zu umgehen. Ein Anfang vom Ende des Provisionsabgabeverbots ist gemacht. 

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