Wie sicher ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt Anleger und Sparen vor dem Verlust ihrer Einlagen, sichert also die Forderungen an die jeweilige Bank ab. Derzeit sind mit der gesetzlichen Einlagensicherung EU-weit einheitlich Einlagen unter 100.000€ pro Kunde und Bank gesichert. Darüberhinaus gibt es teilweise weitergehende private Sicherungssysteme.


Einlagensicherung

Die Einlagensicherung in Form der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH schützt so Tagesgeld und Festgeldkonten von Banken wie ING-Diba, comdirect oder DAB-Bank.

Derzeit ist in der EU-Kommision eine Erweiterung in der finalen Abstimmung. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass zur Finanzierung in jedem Mitgliedstaat ein Einlagensicherungsfonds aufgebaut wird (soweit er nicht schon besteht). Diese Fonds werden durch Bankenabgaben gefüllt, deren Höhe vom Risikoprofil der einzelnen Banken abhängt. Konkret werden hier auch die Quoten geregelt mit denen die Banken die Einlagensicherung finanzieren. Die Frist für die Entschädigung der Sparer im Falle einer Pleite wird von 20 Werktagen ab 2019 schrittweise reduziert, bis sie ab Januar 2024 noch 7 Werktage beträgt. Zudem sollen die Anleger über ein standardisiertes Informationsblatt besser informiert werden.

Im Falle eines Ausfalls einer Bank wird nur das Guthaben des Einlagensicherungsfonds verwendet, um Sparer zu entschädigen. Geregelt wird dies im EAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz). Allerdings ist nicht sichergestellt, dass die Höhe des Fonds jederzeit ausreichend ist, um alle Ansprüche zu befriedigen. So regelt das EAEG „Die Mittel für die Durchführung der Entschädigung werden durch Beiträge der Institute erbracht“. Sofern die vorhandenen Mittel nicht ausreichend sind, werden die angeschlossenen Banken mit einer Sonderumlage belangt. „Soweit der Mittelbedarf der Entschädigungseinrichtung durch die Erhebung von Sonderbeiträgen nicht rechtzeitig zur Erfüllung ihrer Pflichten ... gedeckt werden kann, hat sie einen Kredit aufzunehmen“.

Der Fonds besteht seit 1976 und hat laut dem Eigentümer  - dem Bundesverband deutscher Banken - alle Entschädigungsfälle zu 100% erfüllt. Allerdings, einen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt es nicht.

Bei der Umsetzung einer konservativen Anlagestrategie ist auch ein grundlegendes Risikomanagement notwendig. Über welche Sicherungssysteme bin ich geschützt ? Insbesondere bei Vermögen ab 100.000€ muß eine Strategie für eine sinnvolle Streuung (Diversifikation) zusammen mit einem Honorarberater entwickelt werden. Eine gute Streuung ist in der Regel der beste Risikoschutz.


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