
Beteiligungen: Ob Schiff, Immobilie oder Unternehmen: Unternehmertum pur
Seit Jahrzehnten sind Beteiligungen an Schiffen in Form von geschlossenen Beteiligungen, sogenannten Schiffsbeteiligungen, ein lukratives und vergleichsweise stabiles Investment gewesen. Ausgelöst durch die Finanzkrise 2008 sind aber viele seinerzeit überzogenen Dispositionen in Schiffsneubauten auf eine reduzierte Nachfrage getroffen, so dass heute eine erschreckend große Anzahl von Beteiligungen notleidend geworden ist. Hinzu kommt, dass die hauptsächlichen Finanzierer von Schiffsbeteiligungen, die HSH-Nordbank und die Commerzbank, sich aus diesem Geschäft zurückziehen wollen.
Unternehmerische Beteiligungen: Chance und Risiko
Neuartige Formen derartiger Beteiligungen sind gerade der Aufkauf derartiger in finanzielle Schieflage geratener Schiffe. Gleiches gilt für Immobilienbeteiligungen, die das gleiche Risiko wie auch andere geschlossene, unternehmerische Beteiligungen beinhalten.
Finanzexperten über das Thema Beteiligungen
Beteiligungen im Fokus der Finanznachrichten
Wissenswertes zum Thema Beteiligungen
Beteiligungen werden auch Geschlossene Fonds genannt. Der Unterschied zu offenen Investmentfonds besteht darin, dass es nur einen bestimmten Platzierungszeitraum gibt. Ist diese Zeit verstrichen, gibt es auch keine neuen Investoren mehr. Durch ein Investment wird der Anleger eines geschlossenen Fonds zum Unternehmer, der auch entsprechende Risiken zu tragen hat. Ein Gut für solche Beteiligungen ist zum Beispiel eine Immobilie, aber auch Handelsschiffe jeder Art oder Techniken zur grünen Energiegewinnung. Da sind Windkraft und Photovoltaik zu nennen. Doch auch Zweitverwertung von Kapitallebensversicherungen, Flugzeug- oder Eisenbahnfonds existieren. Als weiteres gängiges Investitionsgut fielen Medienfonds, die vorwiegend die Finanzierung von Filmen ermöglichten, aufgrund einer steuerlichen Änderung im Jahr 2005 aus. Bis vor Kurzem sprach man bei Beteiligungen auch vom grauen Kapitalmarkt, weil er keiner staatlichen Kontrolle unterlag. Selbst die nun eingeführte Prospektierungspflicht zielt nur darauf ab, ein vom Emittent ausgegebenes Prospekt anzuerkennen – Eine Prüfung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist weiterhin nicht Gesetz.
Verbraucherschutz steht der Geldanlage in Geschlossene Fonds skeptisch gegenüber
Weil Beteiligungen deshalb und aufgrund von Betrugsfällen, unbefriedigenden Anlageergebnissen und Intransparenz in der Kritik stehen, raten Verbraucherschützer davon ab. Das Risiko eines Totalverlusts ist immerhin nie ganz auszuschließen. Seit Juli 2013 sind einige neue Regelungen in Kraft, mit deren Hilfe eine stärkere Regulierung Einzug halten soll. Künftig kann eine Beteiligung nur mit der Zulassung der Finanzaufsichtsbehörde – kurz: BaFin – ausgegeben werden. Außerdem unterliegen sie strikteren Anforderungen im Bezug auf ihr Eigenkapital. Ebenso kam es zu Neuregelungen im Bereich des Risiko- und Liquiditätsmanagement. Die Auskunftspflicht gegenüber den Investoren wurde damit neu geregelt. Hat die Gesellschaft, in die man investiert hat, Gewinne erwirtschaftet, so fließen diese in Form von jährlichen Ausschüttungen an den Investor zurück. Am Schluss soll die Investitionssumme durch die Summe der Gesamterträge überstiegen werden.
Beteiligungen sind langfristige Investitionen
Hat sich ein Anleger dafür entschieden, in einen geschlossenen Fonds zu investieren, geschieht das mit einem festen Betrag. In den meisten Fällen gibt es hier eine Mindesthöhe zwischen 5 000 und 25 000 Euro. Dazu liegt eine langfristige Anlagedauer vor, die zum Beispiel davon abhängt, wie lange das Wirtschaftsgut, in das man investiert hat, genutzt wird. Über diese Laufzeit bindet sich der Anleger an die Beteiligung. Die von Aktien gewohnte Börsenhandlung ist nicht gegeben und auch auf tägliche Preisfeststellungen und Rückgabemöglichkeiten muss verzichtet werden. Um das zumindest in einem begrenzten Rahmen ermöglichen zu können, bietet etwa die Börse Hamburg einen Zweitmarkt für zurückgegebene Beteiligungen.
Das größte denkbare Risiko ist der Totalverlust eines Investments. Hier kann dieser Fall sogar eintreten, denn es existiert kein Einlagensicherungsfonds. Insbesondere durch die Rahmenbedingungen einer wirtschaftlich ungünstigen Zeit ist das möglich. Verstößt der Fondsmanager gegen Pflichten oder macht Fehler, haftet er nur mit seinem Eigenkapital. Versicherungen schließen die Anleger zwar vermehrt ab, aber das hat noch keine starke Verbreitung gefunden. Betrugsabsichten von Beteiligten stellen einen weiteren Risikofaktor dar.