In den zurückliegenden Monaten haben etwas 120.000 Kunden der Ergo Post erhalten. Der Versicherer will seinen Bestandskunden seine neue Wohngebäudeversicherung verkaufen. Kunden, die sich gegen das Angebot der Ergo entscheiden, wird von dem Versicherer mit der Kündigung ihres bestehenden Vertrages gedroht. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete zunächst über dieses Vorgehen. Die Informationen wurden jedoch auf Nachfrage durch eine Ergo-Sprecherin bestätigt. Mit den durchschnittlich 14 Prozent teureren Policen will Ergo seine Gebäudesparte beleben. Der Bereich machte im vergangenen Jahr einen Verlust in Höhe von knapp 40 Millionen Euro.
Eine Handhabe gegen dieses Vorgehen haben die Kunden der Versicherung nicht. Die bestehenden Verträge können nach einem Schaden oder aber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Beitragserhöhung für die bestehenden Verträge kann Ergo jedoch nicht vornehmen, weil in den alten Verträgen eine entsprechende Klausel fehlt.
Auch andere Gesellschaften kündigen die Wohngebäudeversicherungen, die sich als unattraktiv erwiesen haben, so der Bund der Versicherten (BdV). Jedoch geht keine der Gesellschaften derart drastisch vor wie die Ergo, erklärte Bianca Boss vom BdV gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. In diesem Punkt hat Ergo die Rolle des Vorreiters inne.
Das Vorgehen des Versicherers wird von der Ergo-Sprecherin verteidigt. Dadurch, dass man die Kunden rechtzeitig informiert, hätten diese ja auch die Möglichkeit, selber zu kündigen, wenn sie keinen neuen Vertrag abschließen wollen. Darüber hinaus sollen viele der alten Policen noch Konditionen vorweisen, die von Verbraucherschützern heutzutage als unzureichend eingeordnet werden. Die Ergo würde ihren Kunden lediglich die Möglichkeit bieten, mit den neuen Verträgen auf die zeitgemäßen Konditionen umzusteigen. Eine Kündigung des Vertrages erfolgt nur in den Fällen, in denen der Kunde den aktuellen Vertrag nicht wünscht. So will der Versicherer die Gefahr von Auseinandersetzungen im eventuellen Schadensfall ausschalten. (FR/BHB)