Vorlage für den Entwurf sind die Vorschläge der Experten-Kommission um Erkki Liikanen, sowie das geltende Recht in Frankreich. Da sich jedoch ein Großteil der deutschen Kreditinstitute nach Ausbruch der Finanzkrise aus dem Eigenhandel zurückzog, richtet sich der Gesetzentwurf lediglich gegen wenige deutsche Banken, gerade mal die Großbanken.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass lediglich Großbanken deren Eigenhandel über 20 Prozent oder mehr als 100 Milliarden Euro zu ihrer Bilanz beiträgt, diesen Eigenhandel auslagern. So soll sichergestellt werden, dass sich der Eigenhandel nicht mehr aus den Spareinlagen der Kunden finanziert. Natürlich gilt im Gegenzug, dass die Bank selbst dann auch keine Kredite mehr an andere weitergeben darf.
Zudem wird mit dem Gesetzentwurf der Hochfrequenzhandel untersagt, der von vielen Experten schon lange als kritisch und gefährlich für die Wirtschaft eingestuft wird. Jedoch dürfen die Institute selbst den Eigenhandel noch als Dienstleistung anbieten, sowie Marktpflege betreiben, was bedeutet, dass die Banken weiterhin An- und Verkaufspreise für Wertpapiere von Auftraggebern stellen dürfen.
Diese Entscheidung begrüßt auch EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, wie er der „Financial Times“ gegenüber mitteilte: „Ich will die Arbeit von Banken zum Wohl der Wirtschaft und Industrie nicht bestrafen.“ Betroffen seien nur drei Kreditinstitute, so die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Landesbank Baden Württemberg (LBBW). Diese drei deutschen Banken gehören zu europaweit 20 Banken, die einer solchen Abspaltungspflicht nachkommen müssten. (NS/BHB)