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Anzahl Finanzanlagenvermittler rückläufig

Eine aktuelle Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) kommt zu dem Schluss, dass die Anzahl der Finanzanlagenvermittler rückläufig ist. In der Tat hat mittlerweile jeder neunte 34f-Berater aufgegeben, dieser Beitrag ist den Hintergründen gewidmet.


Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler auf dem Rückzug

Der DIHK erklärt die Tendenz mit einer Aufmerksamkeit erregenden Statistik, diese vergleicht die Anzahl der Finanzanlagenvermittler zum Jahresende 2014 mit dem Wert zum Ende des ersten Quartals 2015:

  • Ende März 2015 verfügten knapp 36.000 Bundesbürger über eine 34f-Lizenz gemäß der Gewerbeordnung.
  • Zum Dezember 2014 war dieser Wert noch um 4.800 Zähler höher.

Im Ergebnis hat also jeder neunte Finanzanlagenvermittler seinen Job aufgegeben, angesichts der Dimension könnte hier von einem Vermittlersterben gesprochen werden.

Die Effizienz der Regulierung

Finanzanlagenvermittler benötigten bis vor zwei Jahren keine gesonderte Erlaubnis, ihre Tätigkeit war, ebenso wie bei Bauträgern und Immobilienmaklern, durch den Paragrafen 34c der Gewerbeordnung geregelt. Die genaue Zahl der Vermittler war nie bekannt, Schätzungen gingen von etwa 80.000 Beratern aus. Nachdem die Bundesregierung den 34f einführte, gab bereits die Hälfte der Vermittler auf. Es handelte sich dabei meist um nebenberufliche Finanzanlagenvermittler, die erst nach Feierabend in ihrem Erstjob aktiv wurden. Für sie bedeuteten die umfangreichen Dokumentations- und Prüfpflichten unverhältnismäßig hohen Aufwand. 

Marktbereinigung in mehreren Stufen

Insider sehen aufgrund der steigenden Regulierungsanforderung einen bereinigten und professionell agierenden Markt. Die zweite Welle dieser Bereinigung reduzierte die Anzahl der Finanzanlagenmakler um weitere 4.800 Personen. Zahlreiche Berater konnten den geforderten Sachkundenachweis zum Jahresende 2014 nicht vorlegen und wurden automatisch aus dem Verzeichnis entfernt. Die Zahl der verbleibenden Finanzanlagenvermittler könnte sich weiter verringern, denn wer den mittlerweile geforderten Prüfbericht nicht vorweisen kann, riskiert seine Gewerbeerlaubnis. 

Fazit

Die Vermittlung von Finanzanlagen eignet sich in den Augen des Gesetzgebers nicht als Nebenjob. Der Beruf Finanzanlagenvermittler ist von Verantwortung geprägt und erfordert ständig aktualisiertes Wissen. Die mit den Regulierungen einhergehende Professionalisierung könnte der Branche auf lange Sicht zu mehr Ansehen verhelfen.


 
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