Zugleich wird in minimalem Ausmaß auch das Unternehmenssteuerrecht vereinfacht. Nun muss nur noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Gerade Arbeitnehmer, die zur Arbeit pendeln müssen, werden es dann aber einfacher haben. Teilweise wird auf Mindestabwesenheitszeiten verzichtet, auch werden die drei Stufen der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen auf zwei reduziert, die bei 12 und bei 24 Euro liegen, womit die 6-Euro-Pauschale wegfällt. Auch soll es nur noch eine „regelmäßige Arbeitsstätte“ geben.
Kleinere und mittlere Unternehmen werden Entlastungen durch Änderungen bei dem Verlustrücktrag erfahren. Statt 511.500 Euro wird dieser nun bei einer Million Euro liegen.
Eine ausführlichere Reform der Unternehmensbesteuerung ist allerdings hinfällig geworden. Für die Koalition hieß es, dass die Kosten zu hoch lägen, denn ab 2015 hätte der vorgesehene Zwölf-Punkte-Plan zu Steuerausfällen von jährlich nahezu zwei Milliarden Euro geführt. (NS/BHB)