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Außergerichtliches Mahnverfahren online überwachen.

Das Mahnverfahren wird von Unternehmen dann eingeleitet, wenn ein Schuldner seinen vertraglich festgelegten Zahlungen nicht nachkommt. Erst wenn die Mahnungen der zuständigen Abteilung keinen Erfolg zeigen, werden die Gerichte bemüht. In einem außergerichtlichen Verfahren können Mandanten die Entwicklung bei einem Inkassounternehmen online überwachen.


Mahnverfahren

Das außergerichtliche Mahnverfahren

Im Vorfeld von Mahnungen muss jedes Unternehmen ein effizientes Forderungsmanagement aufbauen und sich durch Bonitätsprüfungen bei Kunden vor Zahlungsausfällen schützen. Sollte ein Kunde zwischenzeitlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten sein, könnten die nachfolgenden Schritte helfen:

  • Zunächst erfolgt eine höflich formulierte Zahlungserinnerung, bei der dem Kunden noch keine weiteren Kosten auferlegt werden.
  • Bei ausbleibender Zahlung folgen erste und zweite Mahnung, in diesen wird der Kunde deutlich auf den offenen Betrag hingewiesen. Des Weiteren können hierbei erstmals Verwaltungsgebühren und Porto berechnet werden.
  • Nachdem auch diese Schreiben erfolglos waren, bleibt beim außergerichtlichen Mahnverfahren eine letzte Mahnung. In diesem Schriftstück wird nochmals auf die Forderung inklusive bereits aufgelaufener Kosten hingewiesen und bei weiterer Nichtbeachtung mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. 

Das Inkasso-Verfahren

Mit der Einbeziehung eines Inkasso-Unternehmens wird die Rechnung für den säumigen Kunden deutlich teurer. Erst wenn die Möglichkeiten aus dem Inkasso zu keiner Zahlung führen, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Für Unternehmen bietet sich eine Vielzahl moderner Abwicklungssystemen an. An einem Beispiel sei das erläutert.

Wenn ein Unternehmer eine offene Forderung übergibt, nimmt die Firma ihm sämtliche rechtlichen Fragen ab und betreut das gesamte Mahnverfahren. Der Kunde hat im online Mandantencenter volle Einsicht in die laufenden Verfahren und kann diese dort auch steuern. Ähnliche Verfahren gibt es auch bei anderen Inkassofirmen.

Die Kostenbelastung ist unterschiedlich. Saturn Inkasso verlangt beispielsweise keine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Es werden darüber hinaus weder Grundgebühren noch Vorauszahlungen in Rechnung gestellt. Mit den geschilderten Voraussetzungen empfiehlt man sich unter anderem für Privatpersonen, die in der Regel nur die Forderung aus einem einzigen Mahnverfahren betreiben möchten. Die privaten Mandanten verfügen kaum über Fachwissen zu gerichtlichen Mahnbescheiden und ziehen ohne Inkasso-Unternehmen häufig einen wesentlich teureren Anwalt hinzu.


 
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