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BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Ziel der BaFin ist es, in Deutschland ein geordnetes Finanzdienstleistungssystem zu gewährleisten. Zu diesem Zweck führt die Bundesanstalt die Finanzdienstleistungsaufsicht über alle Finanzmarktbereiche aus, das heißt über Banken, Versicherungen und den gesamten Handel mit Wertpapieren. Ihre Aufgaben sind dabei äußerst vielschichtig - und in vielen Fällen auch komplex.


BaFin

Die BaFin als zentrale Organisation

Die BaFin ist eigentlich eine sehr junge Einrichtung - in ihrer jetzigen Form als Finanzdienstleistungsaufsicht für alle Bereiche existiert sie erst seit 2002. Früher standen an ihrer Stelle die sogenannten Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel, die durch das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) zu einer einzigen Bundesanstalt zusammengeführt wurden.

Damit sollten Kompetenzüberschneidungen und Lücken in der Beaufsichtigung vermieden werden. Finanziert wird die BaFin übrigens vollständig aus den von ihr erhobenen Verwaltungsgebühren und die Umlage der übrigen jährlichen Kosten auf die Unternehmen und Institute, die sie in ihrer Funktion als Finanzdienstleistungsaufsicht zu beaufsichtigen hat. Steuerzahlende Bürger müssen also für die Leistung der BaFin nicht aufkommen und es werden zu ihrer Finanzierung auch keine Steuergelder verwendet. 

Zuständigkeiten der BaFin

In Anlehnung an die früher selbstständigen Bundesaufsichtsämter umfasst die Struktur der BaFin auch heute noch die Bereiche Kontenaufsicht, Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Aufsicht des Wertpapierhandels. Dazu kommen heute allerdings auch noch einige besondere Bereiche, wie etwa der Fachbereich Geldwäsche, oder der Bereich Risikomodellierung. Auch für den Fachbereich "Analyse und Strategie" sowie für internationale Aufgaben der BaFin sind einige der 2100 Mitarbeiter der Bundesanstalt abgestellt. 

Als Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Anstalt aber auch einige Sonderrechte: So kann sie im Bereich der Bankengeschäfte auch jederzeit automatisiert auf Kundendaten von allen Bankkonten in Deutschland zugreifen, ohne dass die jeweiligen Banken oder Kunden etwas davon erfahren. Das soll der Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche dienen. Die Banken haben dafür jeweils entsprechende Schnittstellen bereitzuhalten. 

In den Bereichen Banken- und Versicherungsaufsicht entscheidet die Finanzdienstleistungsaufsicht neben der laufenden Kontrolle der Solidität und Stabilität von Instituten auch über die Zulassung von Neugründungen - ohne einer Genehmigung und einer intensiven Überprüfung der Geschäftstätigkeit durch die Behörde darf keine Bank und keine Versicherung gegründet werden. Im Bereich der Wertpapieraufsicht werden nicht nur alle Markttransaktionen intensiv beobachtet, sondern auch Nachforschungen über mögliche Verstöße gegen geltendes Recht ermittelt und gegebenenfalls auch an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet - damit sollen Insiderhandel und Director's Dealings aufgedeckt und langfristig auch vermieden werden. 

Was die wenigsten Steuerzahler wissen: Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei der Finanzdienstleistungsaufsicht über ein bestimmtes Unternehmen zu beschweren - das ist kostenfrei und recht unkompliziert möglich. Wenn ein Grund für ein aufsichtsamtliches Einschreiten der Finanzdienstleistungsaufsicht vorliegt, muss sich das jeweilige Institut dann auch gegenüber der BaFin verantworten.

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