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Bahr protegiert die PKV

Schärfere Regeln für die Wahltarife kommen auf die gesetzlichen Krankenkassen zu. Durch einen vorliegenden Gesetzesentwurf könnte es dazu kommen, dass die Gutverdiener aus dem Solidarsystem ausscheiden. Die SPD wirft dem Gesundheitsminister nun eine Klientelpolitik zugunsten der privaten Krankenversicherungen vor.


Bahr protegiert die PKV

Nach Angaben der „Berliner Zeitung“ plant Daniel Bahr, Gesundheitsminister (FDP), die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Geschäft zu beschränken. Wie von der Zeitung berichtet wurde, will Bahr das Angebot der Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen deutlich erschweren. Die gesetzlichen Krankenkassen befürchten, dass durch die von Bahr geplante Gesetzesänderung die Tarife so teuer werden, dass sie künftig weder für die Versicherten, noch für die Kasse tragbar wären. Diese Entwicklung hätte die Einstellung der Wahltarife zur Folge und geht mit der Gefahr einher, dass die Besserverdiener, die von den Kassen durch genau diese Tarife an sich gebunden werden, sich endgültig zu den privaten Krankenkassen entfernen.

Die Krankenkassen haben seit dem Jahr 2007 die Möglichkeit,  ihren Kunden Tarife mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum anzubieten. Die an die Angebote der PKV angelehnten Tarife werden aktuell von mehreren Hunderttausenden Versicherten genutzt. Überwiegend die Besserverdiener gehören zur Zielgruppe. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen so das Abwandern ihrer Kunden zu den privaten Kassen verhindern. Vonseiten der privaten Krankenkassen wurde immer die Forderung laut, den gesetzlichen Kassen das Anbieten von Wahltarifen zu verbieten.

Heftige Kritik erntet Bahr mit seinem Vorstoß auch von der Opposition. Karl Lauterbach, SPD-Gesundheitspolitiker, äußerte sich gegenüber der „Berliner Zeitung“, dass dies ein Versuch der Koalition sei, die Wahltarife der gesetzlichen Kassen von hinten austrocknen zu lassen. Nach Lauterbachs Meinung würde hier Klientelpolitik zum Nachteil der gesetzlichen Kassen betrieben. 

Besserverdiener könnten abwandern

Grundlage für diese Aussage ist die Tatsache, dass der Gesundheitsminister nach Angaben der Zeitung plant,  ein gesetzliches Verbot zur Berücksichtigung des Halteeffektes im Bezug auf die Wahltarife und deren Finanzierung voranzutreiben. Als Halteeffekt bezeichnet man die Einberechnung der Mitgliedsbeiträge von den Versicherten, die von dem Wechsel zu einer privaten Versicherung abgehalten werden konnten. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtete,  können so bis zu 90 Prozent der Kosten für einen Tarif kalkuliert sein. Bis spätestens zum Ende des Jahres 2014 sollen die Tarife umgestellt sein, so sieht es der Gesetzesentwurf des Ministeriums vor. Die Grundlage soll das europarechtliche Verbot der Quersubvention sein.

Unter der Gesetzesänderung könnte auch die Techniker Krankenkasse leiden. Jens Baas, TK-Vorstandschef, sagte gegenüber der Zeitung, das, - sollten die Krankenkassen den Halteeffekt nicht mehr berücksichtigen dürfen-, eine große Gefahr bestehen würde,  Besserverdiener gänzlich an die privaten Versicherungen zu verlieren. Das Angebot der gesetzlichen Kassen würde durch die Wahltarife deutlich attraktiver und unterstützten darüber hinaus die Versicherten, dem Solidarsystem zu erhalten. (FR/BHB)


 
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