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Bausparvertrag: Abschlussprovision wird teilerstattet

Wer zukünftig bei der FMH-Finanzberatung einen Bausparvertrag abschließt, kann sich über die Rückerstattung von fünfzig Prozent der Abschlussprovision freuen. Der Grund: Die Beratung wird zu erheblichen Teilen vom Kunden selbst geleistet.


Abschlussprovision

Der Bausparvertrag aus dem Internet

In der Regel sind bei einem Bausparvertrag Abschlussgebühren von mehr als einem Prozent der Bausparsumme fällig, die Gelder fließen nahezu vollständig in den Vertrieb und werden dann Abschlussprovision genannt. Diese Provision wird mit den ersten Sparraten verrechnet und ist im Falle einer Kündigung verloren.

Etwas andere Bedingungen bringt der Bausparvertrag mit sich, den die FMH demnächst über einen eigens dafür eingerichteten Webauftritt anbietet. Die normalerweise fällige Abschlussprovision teilen sich Vermittler und Kunde zu gleichen Anteilen. Die Vorgehensweise wird seitens der Firma damit begründet, dass der Kunde auf der Internetplattform alle Informationen und Werkzeuge findet, um sich den Bausparvertrag in Eigenleistung zusammenzubauen. 

Die FMH erhält ihre Abschlussprovision von den Bausparkassen, sobald die Widerspruchsfrist abgelaufen und die Gebühr entrichtet ist. Fünfzig Prozent der Summe werden danach an den Kunden weitergereicht.

Umstrittene Vorgehensweise bei der Abschlussprovision 

Der Bausparvertrag in Zahlen vermittelt einen Eindruck vom Umfang des Geschäfts:

  • 2013 kamen 3,6 Millionen Neuverträge zustande.- Dabei betrug die Bausparsumme 106 Milliarden Euro.
  • Insgesamt bestehen 30 Millionen Verträge mit einer Gesamtsumme von 848 Milliarden Euro.

Das Geschäft teilen sich zehn öffentliche und elf private Bausparkassen, Marktführer ist die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die FMH arbeitet mit den meisten Privatinstituten zusammen und will künftig 60 Bauspartarife in 300 Varianten auf der Internetseite anbieten. 

Die teilweise Weitergabe der Abschlussprovision an Kunden gilt in der Branche als umstritten. Die Finanzaufsicht BaFin hatte dazu bereits 2005 eine Absage erteilt. Prinzipiell müssen Bausparkassen ihre Tarifmodelle von den Finanzwächtern genehmigen lassen.

In vergangenen Zeiten wurde die Abschlussprovision bei einem Bausparvertrag angesichts höherer Zinsen oft in den Hintergrund gestellt. Das derzeitige Niedrigzinsumfeld generiert aktuelle Bausparzinsen, die in zahlreichen Fällen nicht mehr an die Höhe der Abschlussprovisionen herankommen. 

 

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