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Börsenende: VW plant MAN von der Börse zu nehmen

Es hat den Anschein, als wäre die Volkwagen AG zu einem Börsenende der MAN SE fest entschlossen. Wie aus dem Umfeld des Unternehmens bekannt wurde, scheint der Konzern bereits Vorbereitungen zu treffen, den noch verbliebenen Streubesitz von dem Münchener Nutzfahrzeughersteller mit einem Squeeze-out abfinden zu wollen


Börsenende: VW plant MAN von der Börse zu nehmen

In den folgenden Wochen könnte dafür bereits der Grundstein gelegt werden. Mit 75 Prozent ist VW Haupteigentümer von MAN. Aktuell werden Bewertungsgutachten für die Ausarbeitung eines Beherrschungsvertrages erstellt. In Verbindung mit einem Abfindungsangebot hofft VW auf diesem Weg auf 90 Prozent zu kommen. Tritt dieser Falle ein, könnte mit einer weiteren Offerte ein Squeeze-out eingeleitet werden. Nach der Erfahrungen der Finanzkrise 2008 will man besser aufgestellt sein.

Eine Überlegung scheint zu sein, dass der Unternehmensvertrag nicht direkt zwischen MAN und der VW AG geschlossen wird, sondern mit einer Tochtergesellschaft, die nicht an der Börse notiert ist. Ein Vertrag, der sowohl Weisungs- als auch Zugriffsrechte ermöglicht, muss nicht unbedingt mit dem Konzern abgeschlossen werden, wie zu vernehmen ist.

Eine solche Beteiligungsgesellschaft könnte den Vorteil bieten, dass sie ein Fundament für den Aufbau einer neuen Nutzfahrzeuggruppe sein  könnte, in die dann auch Scania, der schwedische Lkw-Hersteller eingebunden werden könnte. 72 Prozent der Stimmrechte hält VW an Scania. Bei diesem Vorgehen wäre auch eine Verschmelzung mit MAN wesentlich einfacher zu realisieren. Eine Novelle des Umwandlungsgesetzes, die im Jahr 2011 verabschiedet wurde, erlaubt ein Squeeze-out bereits mit mehr als 90 Prozent, vorausgesetzt eine Verschmelzung mit dem Eigentümer ist damit verbunden. Bei einer Verschmelzung mit einer VW-Beteiligungs-AG ist ein Beschluss durch die Aktionäre nicht nötig.

Bislang gab es aber keinerlei Stellungnahme vonseiten des Wolfsburger Konzerns. 

79,20 Euro Abfindung

VW hatte am 09. Januar diesen Jahres bekanntgegeben, dass man zur Schaffung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns mit MAN sowohl einen Beherrschungs- als auch einen Gewinnabführungsvertrag abschließen wolle. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden von MAN und VW die Bewertungsgutachten erstellt. Im Anschluss wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer diese dann analysieren. Mit der Analyse als Grundlage wird der Ertragswert der Aktie ermittelt und auch die Höhe einer Abfindungssumme für den MAN-Streubesitz. Darüber hinaus wird für die noch verbliebenen Aktionäre eine Garantiedividende fällig.

Mindestens 79,20 Euro wird die Abfindung betragen. Das entspricht dem durchschnittlichen Kurs in den vergangenen drei Monaten, vor Bekanntwerden der Absichten von VW. Sollte der Ertragswert höher ausfallen, wird dieser zur Auszahlung fällig. Um möglichst viele Aktionäre zu einer Annahme zu bewegen, könnte VW das Angebot durchaus auch erhöhen. An der Börse scheint man davon auszugehen. Seit Mitte Januar schwankt der MAN-Aktienkurs zwischen 87 und 89 Euro. Damit liegt er nach wie vor unter dem Pflichtangebot von VW von 2011 von 95 Euro.

Die Zeit läuft

Bis Ende April, davon gehen Beobachter aus, sollen die Gutachten vorliegen. Allerdings wird die Zeit nicht mehr bis zur VW-Hauptversammlung am 25. April reichen.

Sollte es zu einem Abschluss des Beherrschungsvertrages zwischen MAN und einer Tochtergesellschaft von VW kommen, dann ist eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre nicht notwendig. Aktionäre, die gerne durch Anfechtungsklagen die Unternehmen unter Druck setzen, hätte VW so ausgebotet. Die Klagen würden erst mal bei MAN landen. (DR/BHB)


 
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