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Abschaffung der Spartentrennung in der Versicherungswelt

Die deutsche Assekuranz ist in Aufruhr. Grund dafür ist der Plan der Bundesregierung, die Spartentrennung zwischen Rechtsschutzversicherung und anderen Bereichen der Schadenversicherung abzuschaffen.


Abschaffung der Spartentrennung in der Versicherungswel

Während die Versicherer selbst, die Unternehmen in Gefahr sehen, die den Rechtsschutz getrennt von anderen Produkten anbieten, sehen Verbraucherschützer mögliche Nachteile für die Kunden. 

Denn die Spartentrennung hat ganz klar einen Sinn. Möchten Versicherte den Rechtsschutz nutzen, wenn sie wegen einer anderen Sache gegen ihren Versicherer klagen, müssten eben die Sachbearbeiter den Rechtsschutz genehmigen oder ablehnen, die Ziel der Klage sind. Deshalb galt es, den Rechtsschutz separat anzubieten, beziehungsweise an einen anderen Anbieter auszulagern.

Die CDU/CSU und FDP wollen dieses Gesetz nun ändern. Eine Änderung des betroffenen Paragrafen 8a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist bereits in einem Gesetzentwurf aufgetaucht, der auch andere Gesetzesänderungen beinhaltet, die schon wesentlich länger besprochen werden.

Die Änderung sieht vor, dass sich dann eben Mitarbeiter, die keine anderen Schäden eines Kunden bearbeiten, um den Rechtsschutz kümmern. Bei der Bafin hingegen kommt die Neuregelung gut an, aber auch die Verbraucherschützer gehen bereits auf die Barrikaden. Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten hält jedenfalls von der bisherigen Lösung der Situation viel: „Die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie hat sich bewährt.“ (NS/BHB)


 
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