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Das eigene Auto als Finanzquelle? Ja, das geht

Bei Fahrzeugen, insbesondere PKW, herrscht in Sachen Finanzen die Ansicht vor, dass es dabei nur zwei Modi gäbe: Einerseits der, bei dem das Auto durch seinen Unterhalt nur Geld kostet – der klassische Alltagsfahrzeug-Modus. Andererseits der, bei dem das Fahrzeug eine Wertanlage darstellt, bei der Gewinne durch deine möglichst hohe Differenz zwischen Kaufpreis/Unterhaltskosten und Verkaufspreis erzielt werden – ein Modus, der so vor allem bei Oldtimern und anderen Sammlerfahrzeugen zum Tragen kommt.


Doch auch wenn beides die wichtigsten Standbeine sind, gibt es auch noch eine dritte Option: Die, bei der das Fahrzeug Einnahmen ermöglicht und trotzdem weiterhin genutzt werden kann. Tatsächlich ist dies sogar auf multiplen Wegen möglich, wie der folgende Ratgeber zeigt.

1. Inoffizielle Fahrgemeinschaften

Fahrgastbeförderung ist in Deutschland rechtlich sehr scharf reguliert – Hauptgrund dafür, warum das Uber-Prinzip immer wieder vor deutschen Gerichten scheitert. Damit steht zwar fest, dass es (aktuell) legal nicht möglich ist, als Privatperson Fahrten auszuüben, deren Charakter dem von Taxis bzw. Funkmietwagen ähnelt.

Woran es jedoch nichts auszusetzen gibt, sind Fahrten, die man sowieso absolvieren muss und bei denen die anfallenden Kosten geteilt werden. Das wahrscheinlich prominenteste Beispiel: Pendlerfahrten. Selbst das Umweltbundesamt rührt dafür die Werbetrommel. Dabei ist das Prinzip denkbar einfach: Zumindest die auf dieser Strecke anfallenden Kraftstoffkosten werden durch die Anzahl der Mitfahrenden geteilt.

Wichtig: Die Summe aller Einnahmen darf die tatsächlichen Fahrtkosten nicht überschreiten. Passiert das, liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, womit eine Reihe von rechtlichen Nachteilen zwischen Steuerhinterziehung und unerlaubter gewerblicher Personenbeförderung einhergehen.

2. Cash & Drive

Das wichtigste Kriterium für alle Formen des Geldverdienens mit einem eigenen Fahrzeug ist die Notwendigkeit, dass der Wagen weiterhin nutzbar bleibt; womit beispielsweise klassisches Beleihen ausfällt.

Eine jüngere Alternative dazu stellt das sogenannte Sale-and-Rent-Back-Prinzip dar, das hierzulande durch den Marktführer Pfando.de bekannt wurde. Dabei wird ein in Eigenbesitz befindliches Auto an den Anbieter verkauft. Damit ist es jedoch nicht „weg“; viel mehr wird gleichzeitig ein Rückmietungsvertrag geschlossen. Man erhält dadurch sofort eine Auszahlungssumme für das Fahrzeug, kann es aber gegen eine monatliche Mietgebühr weiterhin ganz normal nutzen.

Dass das Prinzip beliebt ist, zeigt sich auch darin, dass Pfando derzeit viele Stellenanzeigen schaltet, um sein Filialnetz auszubauen. Und: Im Gegensatz zu vielen anderen hier noch genannten Möglichkeiten kommen dafür auch normale Alltagsfahrzeuge in Betracht.

3. Autowerbung

Werbung lebt davon, dass sie von möglichst vielen Personen gesehen wird – aus diesem Grund finden sich auf den allermeisten Firmenfahrzeugen umfangreiche Angaben zum dahintersteckenden Unternehmen; die Werbung im Verkehr ist in höchstem Maße wertvoll.

Allerdings sind besagte Firmenfahrzeuge auch ein zweischneidiges Schwert, das einem Unternehmen Unterhaltungskosten abverlangt. Nicht zuletzt deshalb steigt seit einigen Jahren die Anzahl an Agenturen, die Autowerbung an Privatbesitzer vermitteln.

Das Prinzip funktioniert folgendermaßen: Man registriert sein Fahrzeug bei einem solchen Anbieter. Diese Agentur stellt dann Unternehmen, die auf der Suche nach „rollenden Werbeflächen“ sind, Kataloge mit „ihren“ Autos vor.

Wählt ein Unternehmen nun das eigene Auto, wird im Anschluss ein Mietvertrag über dessen äußere Karosserie geschlossen. Das Auto wird in der Regel dann (natürlich auf Kosten des werbenden Unternehmens) foliert oder auf anderer Weise mit der Werbung versehen. Allein dafür, dass man künftig derartig verziert seine alltäglichen Wege fährt, sind je nach Vertrag und Fahrzeug bis zu 250 Euro monatlich möglich.

Wichtig: Natürlich müssen derartige Einnahmen, sofern sie 256 Euro jährlich überschreiten, versteuert werden.

4. Vermietung für Produktionszwecke

Ein Autoversicherer benötigt eine perfekt restaurierte Citroën DS für eine Anzeigenkampagne in Oldtimer-Zeitschriften. Eine Filmproduktionsfirma braucht einen schwergewichtigen US-Pickup-Truck, mit dem die Protagonisten einige Filmminuten lang durch die Gegend fahren.

Zwei Beispiele, die erklären wollen, dass es einen sehr großen Markt für „spezielle“ Autos gibt, die für Film- und Fotozwecke benötigt werden. Zwar gibt es professionelle Film-Auto-Firmen, die einen großen Bestand an Fahrzeugen haben; deren Service ist jedoch häufig zu groß und zu teuer und beschränkt sich zudem meist auf konventionelle Fahrzeuge, da diese viel stärker nachgefragt werden.

An diesem Punkt kommen private Fahrzeugbesitzer ins Spiel, deren Wagen aus der Masse stark herausragt. Abermals können sie ihre automobilen Schätze bei speziellen Agenturen registrieren lassen und werden auf diese Weise mit denjenigen zusammengebracht, die das Fahrzeug für Foto- und Filmaufnahmen benötigen.

Einziger Haken an der Sache: Das Fahrzeug muss tatsächlich außergewöhnlich sein. Viele, wenngleich nicht alle, Oldtimer erfüllen dieses Attribut. Auch zeitgenössische Fahrzeuge können begehrt sein, wenn sie kaum zum hiesigen Straßenbild gehören. Ebenfalls interessant ist alles, was in den Bereich Behörden- bzw. Militärfahrzeuge fällt. Wessen Fahrzeug mit solchen Faktoren aufwarten kann, hat gute Chancen, einige Euros damit zu verdienen.

Wichtig: Natürlich sind Schäden, die bei einer derartigen Nutzung entstehen könnten, i.d.R. versichert. Zudem besteht kein Grund zur Sorge, dass der Wagen für die Produktion rabiat behandelt wird.

5. Kurierfahrten

Die Servicewelt wandelt sich rapide. Immer mehr Menschen erwarten, dass sie Waren bis vor die Tür geliefert bekommen – nicht bloß das, was sie im Internet bestellt haben. Doch genau das ist für viele Firmen zwischen Apotheke und Pizzabäcker auch ein Problem: Nicht alle können sich Auslieferungsfahrzeuge und deren Fahrer als festen Kostenpunkt leisten. Wohl aber müssen sie je nach Region Auslieferung betreiben können.

Abermals kommen hier private Autobesitzer hinzu und zwar auch solche, deren Wagen außer zuverlässiger Technik gar keine besonderen Attribute vorzuweisen hat. Auch hierfür existieren Vermittler, die sich vor allem dahingehend unterscheiden, wie das Beschäftigungsverhältnis aussieht. Bei „Twister“ beispielsweise sind die Fahrer selbstständig, bei anderen Anbietern hingegen angestellt – hier ist es im höchsten Maß notwendig, zu vergleichen, da sich auf dem Kurier-Markt viele Firmen finden.

Letztendlich läuft es jedoch prinzipiell immer auf folgendes hinaus: Man selbst übernimmt mit seinem eigenen Auto Kurierfahrten für alle möglichen Dinge, die vom Vermittler vorgegeben und geplant werden. Dafür bekommt man die Kraftstoffkosten plus meist eine Kilometer- oder Auslieferungspauschale X erstattet.

Wichtig: Oft genug muss man auch gar nicht den Umweg über solche Vermittler bzw. Kurierfirmen gehen. In vielen Fällen reicht es auch schon, direkt bei Unternehmen, insbesondere Apotheken und Imbissen, nachzufragen. Doch natürlich gilt in jedem Fall, dass hier eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist, weshalb es am sinnvollsten ist, dafür ein (Klein)Gewerbe anzumelden, um auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.


 
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