Wie ein Sprecher der Deutschen Bank mitteilte, habe man nach der Analyse des Urteils aus dem Dezember beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das ergangene Urteil sei sowohl rechtlich als auch tatsächlich falsch.
Am 14. Dezember 2012 wurde die Deutsche Bank vom Oberlandesgericht München zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Der Vorwurf lautete, dass die Bank die Pleite des Medienimperiums von Leo Kirch, der zwischenzeitlich verstorben ist, im Jahr 2002 verschuldet habe. Rolf Breuer, damaliger Chef der Deutschen Bank, hatte in einem Interview, kurz vor der Insolvenz des Unternehmens, die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Ein Zusammenhang zwischen Breuers Äußerungen und der folgenden Pleite des Medienunternehmers hatte die Deutsche Bank immer bestritten.
In dem bereits seit zehn Jahren andauernden Streit sind mehrere Vergleichsversuche gescheitert. Im Laufe des Verfahrens hat Breuer immer wieder beteuert, dass er mit den Äußerungen im Rahmen des Interviews keinerlei Druck auf Kirch ausüben wollte oder gar vor hatte, Kirch zu schaden. (DR/BHB)