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Deutsche Stromsubventionen in Prüfung

Im Bezug auf die umstrittene Befreiung der großen Stromverbraucher von deutschen Netzentgelten, scheint die EU-Kommission Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu haben. Nun will die Kommission prüfen, ob es sich bei den Ausnahmeregelungen um staatliche Beihilfen für die stromintensiven Unternehmen handelt.


Deutsche Stromsubventionen in Prüfung

Seit 2011 sind die großen Stromverbraucher wie Unternehmen von den Gebühren zur Finanzierung der Stromnetze befreit.

Nun will die EU-Kommission die deutschen Stromsubventionen genau prüfen. Am Mittwoch erklärte die EU-Behörde in Brüssel, dass aufgrund von Beschwerden durch Verbraucherverbände und auch von Energieunternehmen nun ein Beihilfeverfahren eingeleitet werde soll. Bei den deutschen Stromsubventionen könnte es sich um eine staatliche Beihilfe handeln, die zu einer Wettbewerbsverzerrung im EU-Binnenmarkt sorge. Nun sei zu prüfen, ob die Ausnahmen bedingt durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sind.

Sollte die Kommission zu dem abschließenden Ergebnis gelangen, das es sich um staatliche Beihilfen handeln sollte, werden die Untersuchungen weitergeführt. Die Aufsichtsbehörde aus Brüssel wird dann prüfen müssen, ob diejenigen, die diese Beihilfen erhalten, dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern aus den anderen EU-Ländern haben. Sowohl Deutschland, als auch Dritte, haben die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern.

Die Netzentgelte, die jeder einzelne Bürger und auch jeder andere Stromverbraucher zahlen muss, sind die Gebühren für die Nutzung der Energieleistungen. Jedoch gibt es Ausnahmen, in deren Rahmen bestimmte Verbraucher weitgehend freigestellt werden. Seit dem Jahr 2011 sind die Großabnehmer komplett von den Netzentgelten befreit. Um diese Befreiungen finanzieren zu können, erfolgte die Einführung der Sonderumlage. 0,329 Cent muss jeder einzelne Bürger pro Kilowattstunde (kWh) zahlen. Haushalte mit einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 3500 kWh zahlen so rund 11,50 € jährlich.

Bereits in der Vergangenheit wurden durch die EU-Kommission die Ausnahmeregelungen bei bestimmten Unternehmen überprüft. Erstmalig handelt es sich nun aber um die Befreiung von den Nutzungsentgelten. Kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass es sich um eine unzulässige Beihilfe handeln sollte, dann können die Unternehmen davon ausgehen, dass sie die nicht gezahlten Nutzungsentgelte nachträglich zahlen müssen, so die Kommission. (DR/BHB)


 
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