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Falschberatung – Postbank muss Anleger entschädigen

Die Postbank empfahl einem ihrer Anleger im Jahr 2010 eine Investition über 50.000 Euro in den offenen Immobilienfonds CS Euroreal, obwohl dieser bereits angeschlagen war. Kurze Zeit später wurde der Fonds geschlossen und die Postbank muss ihren Anleger entschädigen.


Falschberatung – Postbank muss Anleger entschädigen

Schadenersatz in Höhe von 98 Prozent muss die Deutsche Postbank an einen Anleger für einen Schaden zahlen, der dem Kunden durch eine Falschberatung der Bank entstanden ist. Der Kunde hatte Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht, weil kurz nach dem Kauf der Anteile der Fonds abgewickelt wurde.

Beide Parteien haben nun einen gerichtlichen Vergleich geschlossen mit einer Quote von 98 Prozent, dabei wurden erhaltene Ausschüttungen berücksichtigt, nicht aber der entgangene Anlagegewinn. Peter Hahn, Klagevertreter, machte der Deutschen Postbank insbesondere den Vorwurf, dass der Anleger nicht darauf hingewiesen worden sei, dass es bei dem Fonds bereits eine Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen in der Zeit vom 29. Oktober 2008 bis 29. Juni 2009 gegeben hatte. Am 18. Mai 2010 wurde der CS Euroreal dann endgültig geschlossen.

Rund 200.000 Kapitalanleger hatten über 6 Milliarden Euro in den CS Euroreal investiert. Der Fonds befindet sich bereits seit dem 21. Mai 2010 in der Abwicklung. Für Anwalt Hahn ist klar, dass die Anleger,  die nach wie vor Anteile an dem Fonds halten, mit großen Verlusten rechnen müssen. Liegen eine Falschberatung oder auch unvollständige Angaben im Prospekt vor, haben die Anleger die Möglichkeit,  Schadensersatz gegen die Kapitalanlagegesellschaft und auch die beratende Bank geltend zu machen, so Hahn weiter. (DR/BHB)


 
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