17:50

Flugdienstuntauglichkeit: Loss of Licence

Wer seiner Arbeit in einem Flugzeugcockpit nachgeht, hat ein ausgesprochen interessante Tätigkeit. Doch wird dieser Beruf mehr als andere Beschäftigungen vom Risiko der Berufsunfähigkeit begleitet, die Flugunfähigkeit bedeutet in aller Regel den Loss of Licence.


Loss of Licence

Das Loss of Licence Risiko muss privat abgesichert werden

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Rentenreform 2001 die staatlichen Versorgungsleistungen in Bezug auf die Berufsunfähigkeit stark eingeschränkt. Wer nicht privat vorsorgt, wird im Ernstfall erhebliche Einschränkungen in seinem Lebensstandard erfahren. Die entstehende Versorgungslücke kann in den wenigsten Fällen durch eine eventuelle Zusatzrente seitens des Arbeitgebers geschlossen werden. Private Vorsorge ist also unbedingt notwendig, es gilt gerade für Piloten, den mit der Berufsunfähigkeit verbundenen Loss of Licence durch eine Zusatzrente abzusichern.

Leistungsfähige Produkte im Segment Berufsunfähigkeit sind sowohl auf die persönlichen Bedürfnisse des Cockpit-Personals als auch auf deren betriebliche Versorgung abgestimmt. Für angehende Piloten ist der Abschluss einer Flugunfähigkeitsversicherung schon während ihrer Ausbildung empfehlenswert, besonders wenn sie zu gefährlichen Sportarten wie beispielsweise Paragliding, Fallschirmspringen oder Drachenfliegen neigen.

Die Loss of Licence Versicherung

Flugdienstuntauglichkeit führt in der Regel zur Berufsunfähigkeit von Piloten und hat in den allermeisten Fällen den Loss of Licence zur Folge. Daher gehören Versicherungen, welche dieses Risiko abdecken, zu den wichtigsten Policen für alle in Flugzeugcockpits arbeitenden Menschen. Im folgenden Beispiel soll eine mögliche Funktionsweise und die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten aufgezeigt werden.

Angenommen, Sie wollen die Berufsunfähigkeit mit einer monatlichen Rente von 3.000 Euro absichern. Sie sind 28 Jahre alt und möchten Versicherungsschutz bis zum 60. Lebensjahr:

  • Sie zahlen als Mindestbeitrag monatlich 250 Euro.
  • Insgesamt haben Sie 96.000 Euro einbezahlt.
  • Wenn das 60. Lebensjahr erreicht wird, bekommen Sie circa 105.000 Euro ausbezahlt.

Sie sind über die ganze Laufzeit gegen die Berufsunfähigkeit und den damit verbundenen Loss of Licence abgesichert und erhalten bei Versicherungsende das eingezahlte Geld plus Zinsen zurück. 

______________________

Alle Informationen zu "Berufsunfähigkeit".

Bei uns finden Sie unabhängige Honorarberater.

Google+


 
Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung