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Forderungsmanagement durch Inkasso

Auf Forderungsmanagement und Inkasso spezialisierte Unternehmen ziehen im Auftrag von Gläubigern ausstehende Geldbeträge ein. Versicherer, Telefongesellschaften und Händler nehmen deren Dienste in Anspruch, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen.


Forderungsmanagement

Forderungsmanagement im Auftrag

Ein auf Inkasso ausgerichtetes Unternehmen kann und darf nur unter zwei Voraussetzungen tätig werden:

  • Es verfügt über eine vom Gläubiger unterzeichnete Vollmacht.
  • Oder es hat die Forderungen eines Gläubigers erworben. 

Einem Gläubiger steht es hingegen frei, jederzeit Forderungen durch ein Inkassounternehmen eintreiben zu lassen. 

Wenn Kunden sich im Zahlungsverzug befinden, darf eine Inkassofirma aus unbezahlten Rechnungen resultierende Forderungen eines Vertragspartners (Gläubiger) eintreiben. Dem Forderungsmanagement-Unternehmen sind allerdings rechtliche Grenzen gesetzt, es darf weder eigenständig Schuldnerkonten pfänden noch dazu Gerichtsvollzieher beauftragen. Das Inkasso beschränkt sich zunächst auf das Geltendmachen von Forderungen. Erst wenn ein Gericht die Zwangsvollstreckung durch einen rechtmäßigen Titel ermöglicht und der Beklagte keinen Einspruch erhebt, kann ein Inkassounternehmen den Vollzug beauftragen. 

Mit Inkasso beauftragte Unternehmen müssen Forderungen detailliert begründen

Der Gesetzgeber ist seit 2014 bestrebt, Missbrauch beim Forderungsmanagement zu verhindern. Dementsprechend müssen Inkassofirmen die Namen ihrer Auftraggeber ebenso angeben wie die Forderungsgründe. Hat ein Verbraucher beispielsweise ein Abonnement (Abo) abgeschlossen muss dies als Forderungsursache klar ersichtlich sein. Darüber hinaus sind folgende Angaben wichtig:

  • Datum des Abo-Abschlusses.
  • Zinskosten inklusive Zinssatz und Zinszeitraum.
  • Die dem Inkassounternehmen entstandenen Kosten seitens Höhe und Grund.

Die seither verlangte Transparenz wird zwar nicht verhindern können, dass unseriöse Firmen wenig berechtigte Forderungen stellen. Dem Verbraucher erleichtert das Gesetz jedoch, den Anspruch einer Forderung auf Legitimation zu prüfen, zudem erkennt er bei fehlenden Angaben, dass das Mahnschreiben höchstwahrscheinlich einen nicht vertrauenswürdigen Absender hat. 

Beim Forderungsmanagement anfallende Gebühren 

Im Inkasso tätige Unternehmen sind seitens der Kalkulation erbrachter Leistungen mit Kaufleuten zu vergleichen. Grundsätzlich richten sich die verlangten Gebühren nach dem Aufwand im Einzelfall. Der Gesetzgeber hat die Kosten allerdings gedeckelt, denn sie dürfen nicht höher ausfallen als bei einem Anwalt, welcher sich an der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung und am jeweiligen Streitwert orientiert. Dem Kunden obliegen die sorgfältige Überprüfung der Rechnung und das Hinterfragen der dort aufgeführten Positionen. So müssen beispielsweise Kontoführungsgebühren des Inkassounternehmens nicht bezahlt werden. Auch darf das Unternehmen bei erworbenen Forderungen keinerlei Gebühren in Rechnung stellen, da es in eigener Sache agiert. 

Wie Kunden auf Inkasso-Schreiben reagieren sollten

Hat der Brief eines Forderungsmanagement-Unternehmens seine Berechtigung, bleibt nur das Bezahlen oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Ist die Forderung unberechtigt, muss sie fristgerecht zurückgewiesen werden, weil sie ansonsten als offene Zahlungsaufforderung einen Schufa-Eintrag nach sich zieht. Die Forderung wird dann von einem Gericht auf Rechtmäßigkeit geprüft, auch einem daraus resultierenden Mahnschreiben kann widersprochen werden. Erst wenn die darauf folgende gerichtliche Auseinandersetzung zugunsten der klagenden Seite ausfällt, sind die Möglichkeiten des Schuldners ausgeschöpft. 

Effizientes Forderungsmanagement 

Gläubiger können mittels seriöser und routinierter Spezialisten ihre Forderungen in drei Schritten eintreiben. Sie müssen auch bei vergleichsweise geringen Summen nicht länger auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben. Die zügige Bearbeitung jedes Einzelfalls setzt bei vielen Unternehmen keine Mitgliedschaft voraus, jeder Gläubiger hat beim Inkasso oft seinen persönlichen Ansprechpartner. 

Das Forderungsmanagement von DEBITAS hat bereits mehr als 250.000 Inkasso-Vorgänge bearbeitet und steht seitens der Unternehmensphilosophie für zahlreiche deutsche Inkassofirmen. Sie wollen zwischen Gläubigern und Schuldnern vermitteln und erst nach dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten auf rechtlicher Grundlage aktiv werden. Gleichwohl vertreten Inkassounternehmen in erster Linie die Interessen ihrer Mandanten, die aus erbrachten Leistungen oder durch gelieferte Waren selbstverständlich Ansprüche auf Entlohnung haben. 

Schwarze Schafe auch beim Inkasso 

Verbraucherschützer weisen immer wieder auf unseriöse Unternehmen hin, die mit illegitimem Forderungsmanagement hohe Kosten zulasten der Verbraucher verursachen. Eine 2015 erstellte Studie belegt, dass mehr als die Hälfte der 1400 ausgewerteten Vorgänge unberechtigt und von unverhältnismäßig hohen Gebühren begleitet waren. Verbrauchern wird daher empfohlen, die Legitimität eines Inkassounternehmens kostenfrei und online im Rechtsdienstleistungsregister nachzuprüfen.


 
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