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Genussrechte: halb Aktie, halb Anleihe

Genussrechte sorgen einmal mehr für Schlagzeilen, einerseits durch ihre hohen Renditen und andererseits durch ihr hohes Risiko. Die Kreuzung aus Aktie und Anleihe verliert zwar immer mehr ihre Bedeutung als Finanzierungsform von Banken und Konzernen, doch ist sie keinesfalls in Vergessenheit geraten.


Genussrechte

Genussrechte bieten bessere Renditen als die Anleihe oder die Aktie.

Geänderte Bilanzvorschriften sorgten für das schwindende Interesse von Banken und Unternehmen an den Genussrechten. Doch der Windkraftriese Prokon sorgte durch sein Genussrechts-Angebot über zehn Milliarden Euro dafür, dass diese Hybrid-Anlageform aus Aktie und Anleihen wieder öffentlich diskutiert wurde. Angereichert wurde die Debatte von der Stiftung Warentest, Finanztest mit einer Warnung, die auf dem hohen Risiko dieser Anlageform basierte. Doch was gestaltet die Genussrechts-Papiere gegenüber der Aktie oder der Anleihe so gefährlich?

Der markanteste Nachteil für die Käufer der Genussrechte zeigt sich erst im Fall einer Insolvenz, dann werden alle anderen Gläubiger zuerst bedient. Der Genussrechte-Inhaber steht auf der Entschädigungsliste an letzter Stelle, Kredit gebende Institute sowie Anleihe-Besitzer werden vorher bedient. Die Aktie gewährt ihrem Besitzer ein sogenanntes Stimm- oder Kontrollrecht, die Genussrechte-Investoren haben ein solches nicht. Doch winken die Genussrechtsscheine gegenüber der klassischen Aktie oder Anleihe mit lukrativen Grundverzinsungen sowie mit einem gewinnabhängigen Bonus. Das Risiko der Anleger liegt auch in der Geschäftsentwicklung der Unternehmen, bei Verlusten können diese das Genussrechtskapital zum Ausgleich heranziehen. Der Rückzahlungswert der Genussrechtsscheine sinkt in diesem Fall und wird in der Regel bei besserem Geschäftsverlauf wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben.

Genussrechtsscheine als clevere Finanzierungsmethode.

Der Windkraftriese Prokon hat durch seine auf Genussrechten aufgebaute Finanzpolitik die Finanzierung durch Banken entbehrlich gemacht. Nicht nur Prokon, auch andere deutsche Unternehmen generieren benötigtes Kapital lieber durch Genussrechtsscheine, bevor sie sich Finanzierungsinstitute ins Boot holen. Das könnte der Grund der harschen Kritik an den Genussscheinen sein, die in letzter Zeit in den Medien zu verfolgen ist. Doch durch die konsequente Ausblendung der Banken stehen die Genussrechte-Anleger auch im Insolvenzfall deutlich besser da.

Gegenüber so mancher Aktie oder Anleihe können die Genussrechtspapiere von Prokon und anderen Unternehmen in den letzten vier Jahren eine mittlere Gesamtverzinsung von 7,5 Prozent nachweisen. Doch wem das alles zu anrüchig und riskant ist, der kann ja weiter die Aktie oder die Anleihe favorisieren. 

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