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Glücksspiel und Steuerfreiheit

Legale Steuerschlupflöcher sind rar geworden, auf der Einnahmen-Jagd hat der Staat nach und nach fast alle Möglichkeiten der zulässigen Steuervermeidung eingeschränkt oder sogar abgeschafft. Nur ein Bereich konnte sich weitgehend der Begehrlichkeit entziehen - das Glücksspiel.


Glücksspiel-Gewinne sind mit wenigen Ausnahmen steuerfrei. Hier gilt noch das Prinzip: brutto = netto! Und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn klassisch in der Spielbank, in einer Spielhalle oder im Online-Casino erzielt wurde. Bleibt nur noch, beste Online-Casinos und die passenden Gelegenheiten zu finden, bei denen man sein Glück versuchen kann.

Keine steuerbaren Einkünfte oder Umsätze

Glücksspiel-Gewinne gehören nicht zu den steuerbaren Einkünften des Einkommensteuergesetzes. Dort werden Einkünfte, die (einkommen-)steuerpflichtig sind, im Einzelnen aufgeführt. Es gibt insgesamt sieben Einkunftsarten, von denen sechs eindeutig bezeichnet sind. Auch die sonstigen Einkünfte - die siebte Einkunftsart - sind klar abgegrenzt. In § 22 EStG sind alle hierunter fallenden Einnahmen aufgelistet. Glücksspiel-Gewinne zählen nicht dazu.

Die Gewinne sind auch nicht umsatzsteuerpflichtig, denn § 4 Nr. 9b UStG sieht ausdrücklich eine Steuerbefreiung vor. Das gilt allerdings nur für in Deutschland bzw. in der EU erzielte Glücksspiel-Gewinne. Für die Steuerfreiheit spielt es keine Rolle, wie hoch der Gewinn ausfällt und bei welcher Art Glücksspiel es erzielt wurde. Nur legal muss das Glücksspiel sein - der Betreiber muss über eine gültige und anerkannte Lizenz verfügen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

In zwei Fällen greift der Staat doch nach dem Geld:

  • werden die Gewinne bei Glücksspiel-Anbietern erzielt, die nicht in der EU zugelassen sind, ist eine Beschlagnahme des Geldes möglich. Die Beschlagnahme stellt zwar keine Besteuerung dar, der Gewinn gilt aber als illegal und ist mit der Beschlagnahme verloren. Das Ergebnis ist das gleiche wie bei einer 100 Prozent-Besteuerung.
  • werden die Gewinne vom Finanzamt als Berufseinkommen eingestuft, besteht dafür (Einkommen-)Steuerpflicht. Das ist der Fall, wenn regelmäßig Gewinne aus Glücksspielen erzielt werden, die das Arbeitseinkommen deutlich übersteigen oder keine weiteren Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis existieren. Der Fiskus geht dann davon aus, dass man Berufsspieler ist.

Steuerpflicht im Zusammenhang mit Investments, Vererben und Verschenken

Und wie sieht es nach der Gewinn-Vereinnahmung aus? Der Gewinn mehrt zunächst das Vermögen des betreffenden "Glückspilzes". Wird das Geld investiert und erzielt Erträge (zum Beispiel Kapitalerträge, Mieterträge, Pachteinnahmen usw.), unterliegen diese der Steuerpflicht gemäß Einkommensteuergesetz. Steuern können auch beim Verschenken oder Vererben des Gewinns auftreten - als Schenkung- oder Erbschaftsteuer, wenn Freibeträge überschritten sind. Bei der Erbschaftsteuer trifft die Steuerpflicht den Erben, bei der Schenkungsteuer Schenker und Beschenkte.


 
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