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Grunderwerbsteuer sprudelt

Über die Grunderwerbsteuer verdient der Staat, wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden. Die Einnahmen aus dieser Steuer übersteigen 2015 erstmals die Marke von zehn Milliarden Euro. Die Einführung von neuen Freibeträgen ist nicht in Sicht.


Grunderwerbsteuer

Die staatlichen Einnahmerekorde freuen auch die Bundesländer, denn ihnen wurde im ersten Halbjahr so viel Grunderwerbsteuer wie nie zuvor zuteil. Mit dieser Steuer beteiligt sich der Staat an Ihrem Immobilienerwerb und macht dabei keinen Unterschied, ob Sie neu bauen oder ein bereits bestehendes Haus kaufen.

Seit einiger Zeit ist die Abgabe Ländersache; die Länder langen unterschiedlich stark zu und erhöhen die Steuersätze nach Belieben. 

Rasant steigende Einnahmen

Insgesamt haben die Bundesländer im ersten Halbjahr 2015 bereits 5.3 Milliarden Euro mit der Grunderwerbsteuer eingenommen. Fachleute erwarten, dass der Wert bis zum Jahresende auf über 10 Milliarden Euro ansteigt. Damit haben sich die staatlichen Einnahmen in diesem Sektor in zehn Jahren mehr als verdoppelt. 2005 verzeichneten die Statistiker noch weniger als fünf Milliarden Euro an Steueraufkommen bei Immobilienkäufen. 

Dramatischer Spitzenwert

Angenommen, Sie hätten 2005 ein Eigenheim gebaut oder erworben, dann wären Ihre Nebenkosten inklusive Grunderwerbsteuer unterhalb von 4.5 Prozent geblieben. Damit lagen die deutschen Kaufnebenkosten im europäischen Mittelfeld. 

Seitdem haben die Länder 26-mal an der Erwerbsteuer geschraubt und den Wert in einzelnen Bundesländern auf 6.5 Prozent erhöht. Da auch andere Nebenkosten gestiegen sind, nehmen wir mit knapp 10 Prozent aktuell eine unrühmliche Spitzenposition in Europa ein. 

Unrealistische Größenordnungen

Wenn Sie beispielsweise jetzt ein Eigenheim für 300.000 Euro erwerben, müssen Sie insgesamt für Nebenkosten 30.000 Euro kalkulieren, allein 19.500 Euro entfallen auf die Grunderwerbabgabe. 

Mindestens so ärgerlich wie die absolute Höhe der Abgabe ist das komplexe Gesetzeswerk im Detail. Sie sollten daher auf eine leicht verständliche Erläuterung des Gesetzes zurückgreifen. Beispielsweise einen Klassiker mit der Bezeichnung Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz


 
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