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Hausratversicherung: Checkliste

Durch eine Hausratversicherung sind die Verbraucher vor Schaden durch Einbruch oder Feuer geschützt. Jedoch nur dann, wenn die Verträge auf aktuellem Stand sind. Die Policen sollten daher in gewissen Zeitabständen überprüft werden.


Hausratversicherung

Das sollten Sie über Ihre Hausratversicherung wissen

Wenn die Versicherung vor langer Zeit abgeschlossen wurde, und der Wert des Hausrats gewachsen ist, besteht im Ernstfall die Gefahr der Unterversicherung. Die Versicherungsnehmer bleiben in diesem Fall auf ihren Schäden teilweise sitzen.

Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme können sich Verbraucher zweier Verfahren bedienen, die Pauschale oder die Schätzung. Pauschal heißt, pro Quadratmeter werden 650 Euro festgelegt, welche allerdings auch mit der Vorsorgeklausel nicht für gut ausgestattete Wohnungen ausreichen. Die Alternative ist die eigene Schätzung des Hausratwertes.

Die Hausratversicherung sollte alle häufig vorkommenden Schäden abdecken, in der Regel genügen dafür die Basis-Tarife. In Erwägung gezogen werden sollten Extras wie Diebstahlschutz für Fahrräder sowie Überspannungsschutz bei Elektrogeräten.

Der Ort, an dem die Hausratversicherung abgeschlossen wird, entscheidet über die Höhe der Beiträge, viele Einbrüche resultieren in höheren Tarifen. Wichtig ist auch, dass die Begleichung von Schäden von Belegen abhängig ist. Die Quittungen sollten daher gut aufbewahrt werden.

Zum Leistungsumfang der Hausratversicherung

Was alles durch die Police versichert ist, geht nicht in jedem Fall aus dem Vertrag hervor. Grundsätzlich ist der Hausrat des Gartenhäuschens auch mitversichert, allerdings muss das Gebäude auf dem gleichen Grundstück wie das Haus stehen.

In der Hausratversicherung ist auch das Reisegepäck versichert, wenn der Urlaub nicht länger als drei Monate dauert. Die Versicherung reguliert auch, wenn auf der Reise Bargeld entwendet wurde.

Die Versicherung kommt auch für Schäden auf, der Kindern außerhalb der elterlichen Wohnung entstehen kann. Allerdings gibt es keinen Schutz durch die Hausratversicherung, wenn Freunde ihre Sachen beim Versicherungsnehmer lagern.

Tiere fallen für diese Versicherung unter die Kategorie Hausrat und sind mitversichert. Kommt es allerdings zum Straßendiebstahl, ist die Hausratversicherung nicht zuständig. Die Hausratversicherung ist ein empfehlenswerter Schutz.

 

 

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