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Honorarberatung: Quirin Bank mit online-Portal

Das Kerngeschäft der Quirin-Bank ist die Honorarberatung, ihre Klienten waren bisher ausschließlich wohlhabende Kunden. Mit einem neuen Internetportal will sich die Bank mit ihrem innovativen Beratungskonzept nun einem größeren Kundenkreis anbieten.


Honorarberatung

Die neue Internetplattform soll die Beratungskosten günstiger machen

Bisher hatte sich die Quirin-Bank mit der Honorarberatung mehr an die vermögenderen Anleger gewandt. Doch ab diesem Herbst öffnet sie sich für einen breiteren Kundenkreis. Die Erschließung von neuen Kunden geht mit dem neuen Internetportal des Instituts einher, mit diesem soll die Honorarberatung für alle Anleger deutlich kostengünstiger werden als die persönliche Beratung im Haus.

Derzeit berechnet die Quirin-Bank für die individuelle Konsultation in dem Institut circa 150 Euro als Stundensatz. Dafür verzichtet das Bankhaus vollständig auf Provisionen, die Courtagen bei Aktienfonds und sonstigen Wertpapieren erstattet die Bank ihren Kunden. Die bei Fonds oft anfallenden Ausgabeaufschläge müssen bei der Quirin-Bank auch nicht entrichtet werden. Durch ihr Konzept hat die Bank bisher nahezu 10.000 anziehen können, diese Zahl soll sich durch die neue Ausrichtung und den online-Auftritt deutlich erhöhen. Die Quirin-Bank geht mit ihrem Konzept neue Wege in der Beratungslandschaft, die immer noch von alten Provisionsmodellen geprägt wird. Gemäß ihrem Slogan "nur ein unabhängiger Rat ist ein guter Rat" hat sie ein Beratungsmodell auf den Weg gebracht, welches sich durch Qualität und Kostengünstigkeit auszeichnet.

Die Regierung gibt grünes Licht für die Honorarberatung

Bereits im Juni dieses Jahres stimmte der Bundesrat dem Honorarberater Gesetz zu und öffnete damit den Weg für die Anlageberatung auf Honorarbasis. Mit dem für Mitte des kommenden Jahres erwarteten Inkrafttreten des Gesetzes hat die Honorarberatung erstmals eine gesetzliche Grundlage. Gleichzeitig wird damit das neue geschützte Berufsbild des Anlageberaters auf Honorarbasis eingeführt und entsprechende Voraussetzungen für einen Einstieg in die neue Beratungsvariante festgelegt. Grundgedanke der Honorarberatung sind die Interessen der im Vordergrund stehenden Kunden, die bedarfsgerecht und ohne persönliche Interessen seitens der Berater informiert werden sollen.

Des Weiteren stellt das neue Gesetz auch größere Anforderungen an die Berater, sie sollen für eine ordentlich durchgeführte Honorarberatung umfassendere Marktkenntnisse mitbringen und dem Kunden ein breites Optionsangebot darstellen. Inwieweit Kunden die bisherige Provisionsberatung nicht automatisch mit dem Begriff "Bank" assoziieren, ist noch nicht endgültig geklärt. Insofern bleibt auch die weitere Entwicklung der Quirin-Bank spannend.

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