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Hypo-Real-Estate-Anleger sind mit ihrer Klage gescheitert

Den ehemaligen Anlegern von Hypo Real Estate wurden bei der Verstaatlichung der Bank 1,30 Euro je Aktie gezahlt. Die Anleger empfanden diesen Betrag als zu gering und klagten. Die Forderungen wurden nun von einem Gericht zurückgewiesen.


Hypo-Real-Estate-Anleger sind mit ihrer Klage gescheitert

Vom Bund werden die ehemaligen Aktionäre der Immobilienbank Hypo Real Estate keine weiteren Zahlungen mehr für ihre Anteile erhalten.

Die Klage von rund 270 ehemaligen Anlegern, die gegen die Höhe ihrer Abfindung eingereicht wurde, wurde am Freitag vom Landgericht München abgewiesen. Wie der Vorsitzende Richter Helmut Krenek erklärte, sei der Betrag von 1,30 Euro pro Aktie sachlich gerecht gewesen.

Nach der Entscheidungsverkündung brach einer der ehemaligen Aktionäre in Tränen aus und wurde durch das Justizpersonal beruhigt. Daniela Bergdolt, Rechtsanwältin, kündigte an, dass man eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht prüfen werde.

2008 hatte der Bund die HRE nach Milliardenverlusten vor der drohenden Pleite gerettet und gegen den Willen der damaligen Anleger später verstaatlicht. Viele der Anleger zogen aus diesem Grund vor Gericht. 

Preis pro Aktie war gerechtfertigt

Christopher Flowers, US-Investor, war der wohl prominenteste Kläger des Verfahrens. Flowers hatte sich in seiner Rolle als Großanleger vehement gegen die Verstaatlichung gewehrt und etwa eine Milliarde Euro mit den HRE-Aktien verloren.

Nach einer stundenlang andauernden Befragung eines Gutachters konnte Richter Krenek jedoch keinerlei Hinweise darauf entdecken, dass die gezahlte Entschädigung angesichts ihrer Höhe und der Situation in der sich die HRE befand, zu gering angesetzt gewesen wäre.

Die Tatsache, dass der Kurs der Aktie über den 1,30 Euro, die den Anlegern im Rahmen der Verstaatlichung gezahlt wurden, lag, wäre nicht entscheidend für die Höhe der Abfindung. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Höhe der Abfindung sei der durchschnittliche Börsenkurs im Zeitraum von drei Monaten, bevor der Zwangsausschuss der Kleinanleger bekannt gegeben wurde.

Enttäuscht zeigte sich auch Daniela Bergdolt, die Rechtsanwältin. Für Bergdolt war es eine Entscheidung mit einer gesellschaftspolitischen Relevanz. Den Deutschen würde immer geraten, Aktien als Altersvorsorge zu kaufen, doch bei einem solchen Umgang mit den Aktionären, wer soll sich da noch trauen zu investieren, so die Frage von Bergdolt. 

Enttäuschung bei den ehemaligen Anlegern

Im Leitindex Dax hat die Hypo Real Estate als ein grundsolides Unternehmen gegolten. Zockerei kann den Anlegern also keinesfalls zum Vorwurf gemacht werden.

Bohdan Kalwarowskyj, einer der ehemaligen Anleger, hatte die Aktien der Hypo Real Estate für seine vier Kinder gekauft. Kalwarowskyj verlor etwa 20.000 Euro. Der juristische Kampf kommt ihn noch teurer zu stehen. Mittlerweile belaufen sich die Kosten auf rund 100.000 € erklärte der Investor am Rande des Prozesses.

Doch auch nach der Entscheidung des Landgerichtes kommt aufgeben für ihn nicht in Frage. Für Kalwarowskyj geht es viel mehr darum, eine grundsätzliche Frage zu klären, nämlich die, was der Staat alles tun darf. (DR/BHB)


 
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