Die Gebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr müssen gelockert werden, so die Forderung des Bundeskartellamtes. Wie Andreas Mundt, Kartellamtspräsident, am Dienstag erklärte, sind Deutschlands Banken von den Bedenken der Behörde offiziell in Kenntnis gesetzt und aufgefordert worden, dem Kartell Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Mundt kritisiert, dass die Händler bisher für Zahlungsvorgänge mittels Girocard ein einheitliches Entgelt entrichten müssen, das von den Bankenverbänden festgelegt wurde. Dieser Umstand ginge nicht mit den wettbewerblichen Marktverhältnissen konform. Das Kartell will erreichen, dass die Entgelte zwischen Händlern und Banken differenzierter werden und das Ergebnis individueller Verhandlungen widerspiegeln. Die Bankenverbände sollen teilweise bereits mit derartigen Verhandlungen begonnen haben. Dennoch müsse ein solcher Prozess sowohl strukturell als auch dauerhaft abgesichert sein, so Mundt weiter.
Die Rede ist dabei von dem Electronic Cash System. Kunden bezahlen ihre Einkäufe bei dieser Zahlungsart mit ihrer EC-Karte und der Geheimnummer. Dieser Art der bargeldlosen Zahlung ist mit einem jährlich Transaktionsvolumen in Höhe von 128 Milliarden Euro das führende System in Deutschland.
Bereits im März hatte Mundt im Rahmen eines Zeitungsinterviews die fehlende Transparenz und auch den fehlenden Wettbewerb bei den aktuellen Gebühren bemängelt. Da die Gebühren vom Handel auf die jeweiligen Preise aufgeschlagen werden, trifft es letztlich den Verbraucher.
Von der Deutschen Kreditwirtschaft wurde erklärt, dass mit dem Bundeskartellamt ein konstruktiver Austausch bestehen würde und man die Bedenken der Wettbewerbshüter prüfen würde. So sollen bereits vor einiger Zeit sowohl die kartenausgebenden Institute als auch die Bankenverbände mit einer strukturellen Anpassung und Verhandlungen über die Entgelte begonnen haben. Diesen Prozess wolle man nun weiter vorantreiben. (DR/BHB)