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Millionen Strafe für Schweizer Bank Wegelin

Die Schweizer Bank Wegelin wurde von einem amerikanischen Gericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. 58 Millionen Dollar Geldstrafe muss das älteste Finanzinstitut der Schweiz zahlen.


Millionen Strafe für Schweizer Bank Wegelin

Ein New Yorker Gericht hat Wegelin & Co wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 58 Millionen Dollar verurteilt. Bereits vor zwei Monaten hatte das Geldhaus gestanden, Kunden dabei unterstützt zu haben, insgesamt 1,2 Milliarden Dollar an dem amerikanischen Fiskus vorbeizuführen. Wie die Bundesstaatsanwaltschaft Manhattan erklärte, sei dies der erste Fall, in dem eine ausländische Bank aufgrund eines solchen Vergehens in den Vereinigten Staaten verurteilt worden ist.

Mit den bereits im Vorfeld eingezogenen 16 Millionen Dollar muss das Kreditinstitut insgesamt 74 Millionen Dollar zahlen, das sind rund 57 Millionen Euro. Der Betrag setzt sich aus dem Schadenersatz für die entgangenen Steuereinnahmen, der Abschöpfung erzielter Gewinne und der eigentlichen Strafe zusammen. Die Bank zahlt einen hohen Preis, so Preet Bharara, der leitende Staatsanwalt.

Aus Angst, die zu erwartende Strafe würde existenzbedrohende Auswirkungen auf das Institut haben, wurde von der 1741 gegründeten Privatbank der größte Teil des Unternehmens mit äußerst vermögenden Privatkunden im Vorfeld verkauft. Mit diesem Schritt hat sich das Geldhaus praktisch selber aufgelöst. 

Steuersünder aus der Schweiz werden in Amerika gejagt

Seit mehreren Jahren macht die amerikanische Justiz Jagd auf Steuersünder. Im Fokus der Ermittler stehen dabei vor allem Schweizer Banken. Unter Beobachtung stehen dabei auch die ganz Großen, wie die Credite Suisse, UBS und die Julius Bär Privatbank. Die Schweiz hat durch den Druck der amerikanischen Regierung ihr Bankgeheimnis angegriffen. Von einigen Banken wurden Kunden an die Vereinigten Staaten weiter gegeben.

Zu der Millionenzahlung hatte sich Wegelin & Co bereits im Januar durch das Schuldeingeständnis bereiterklärt, was auch ein verkürztes Verfahren zur Folge hatte. Die Zustimmung eines Richters zu der Übereinkunft zwischen Staatsanwaltschaft, Bank und der Steuerbehörde IRS war nur noch eine Formsache. (FR/BHB)


 
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