Nach Überzeugung der Richter am Frankfurter Arbeitsgericht war der Vorfeldstreik im Februar 2012 am Frankfurter Flughafen verhältnismäßig. Aus diesem Grund bestehen auch keinerlei Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF). Die Klage wurde von der Lufthansa, Air Berlin und Fraport vom Arbeitsgericht Frankfurt abgewiesen. 9,2 Millionen Euro sollte die GdF an Schadensersatz leisten. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und auch eine Berufung kann noch eingelegt werden.
Für den Frankfurter Flughafen hatte der Streik im Februar 2012 massive Auswirkungen. Die rund 200 Vorfeldbeschäftigten hatten ihre Arbeit, abgesehen von einigen Unterbrechungen, zwei Wochen lang ruhen lassen. Rund 1700 Flüge fielen aus.
In seiner Urteilsbegründung erklärte der Arbeitsrichter, dass der Streik weder unverhältnismäßig war, noch wäre die Arbeitskampfparität verletzt worden. Aufgrund der Gegenmaßnahmen, die Fraport ergriffen hatte, hätten, je nach der Zählweise, zwischen 86 bis 90 Prozent vom geplanten Flugverkehr stattgefunden. Bei einer Auffangquote dieser Höhe wäre das Gemeinwohl nicht gefährdet gewesen. Da die Fluggesellschaften nur indirekt von dem Streik betroffen waren, stehe ihnen auch kein Schadensersatzanspruch zu. Die Gewerkschaft hätte keinerlei Einfluss auf die Auswirkungen auf Dritte.
Ein Urteil mit einer solchen Klarheit hatte die GdF nicht erwartet und zeigte sich erfreut über den Ausgang. Mathias Maas, GdF-Sprecher, sagte, dass die Hauptschuld der Eskalation im damaligen Arbeitskampf bei der Fraport gelegen habe. Auch der entstandene Schaden, zumindestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem die einstweilige Verfügung erlassen wurde, die erst Tage nach der Aufnahme des Streiks beantragt wurde, müsse Fraport sich zu schreiben. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Arbeitsgericht in Frankfurt entschieden, dass die Arbeit wieder aufgenommen werden müsse.
Vonseiten der Kläger wurden bereits weitere juristische Schritte angekündigt. Zunächst wolle man auf die schriftliche Urteilsbegründung warten. Dennoch könne aber davon ausgegangen werden, dass sowohl die Airlines, als auch Fraport vorhaben durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht zu gehen, wenn es nötig sein sollte. Das gaben die Unternehmen gemeinsam bekannt.
Durch neue Tarifverträge für die Beschäftigten auf dem Vorfeld konnte der Konflikt im Frühjahr 2012 beigelegt werden. Im Rahmen der Verhandlungen wurde ein juristisches Vorgehen gegen streikende Mitarbeiter ausgeschlossen, ein Vorgehen gegen die Gewerkschaft jedoch nicht. (FF/BHB)