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Neuer Kodex für Versicherungsbranche

Mit einem seit 2010 erweiterten Verhaltenskodex, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun auch auf seiner Homepage veröffentlicht hat, soll die Versicherungsbranche ab Juli 2013 mit einem besseren Image auftreten.


Neuer Kodex für Versicherungsbranche

So sollen nun auch Regeln für Unternehmensveranstaltungen, Einladungen, Geschenke, etc. vorliegen, die verhindern sollen, dass private mit beruflichen Interessen zusammenprallen. Eben ein Kodex für Versicherungsbranche. In der Honorarberatung gibt es das längst.

Auch will sich die Branche einer freiwilligen Prüfung unterziehen, in der die eigenen Ethik-Regeln auf Herz und Nieren getestet werden sollen. Hierfür wird ein externer Prüfer bestellt, der künftig alle zwei Jahre zuschlagen wird.

Jedoch gibt es hier eine Unterscheidung zwischen „Angemessenheit“ und „Wirksamkeit“. So werden Versicherungsunternehmen bei der „Angemessenheit“ darauf geprüft, ob die Regeln in ihren Betrieb integriert wurden und bei der „Wirksamkeit“, ob die Regeln auch angewendet werden. Diese Trennung geht offensichtlich auf einen Kompromiss zurück, da der Kodex überhaupt sehr umstritten war.

Aber nicht nur Fortschritte wurden erzielt. So scheint die Branche im Punkt „Zusatzvergütung mit Versicherungsmakler“ wieder rückfällig geworden zu sein. Denn diese Vereinbarungen sollen gegenüber dem Kodex 2010 nun die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigten. Somit werden diese Zusatzvergütungen nun wieder positiv hervorgehoben, nachdem sie im Kodex aus dem Jahr 2010 als eher verächtlich beschrieben wurden.

Jedoch hat sich in Sachen Beratung und Vermittlung einiges als verbraucherfreundlicher herausgestellt. „Die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor dem Provisionsinteresse der Vertriebe“, heißt es im neuen Kodex, was bedeutet, dass die Vermittler künftig nur noch dem Bedarf der Verbraucher gerecht werden sollen.

Auch müssen Versicherer, die dem Kodex zustimmen, künftig einen Vermittler vor Beauftragung bei der Auskunftsstelle für den Versicherungsaußendienst (AVAD) überprüfen, denn die Vermittler müssen Nachweise über Fortbildungen liefern.

Auch werden die Vermittler nun darauf hingewiesen, dass Protokolle zur Aufklärung über Nachteile bei der Umdeckung von Lebens- und Krankenversicherungen erstellt werden müssen. Zudem sollen die Vermittler in Zukunft angeben, für welche Vertriebsorganisation sie arbeiten, sollte dies der Fall sein. Dies bedeutet zugleich, dass Versicherer künftig nicht mehr mit Vermittlern zusammenarbeiten dürfen, die ihre Zugehörigkeit nicht bekannt machen. Selbiges gilt nun auch für Internetvergleichsportale, denen die Zusammenarbeit gekündigt werden muss, sollten sie nicht bekanntmachen, mit welchen Versicherern sie zusammenarbeiten. (NS/BHB)


 
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