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Neues Anlagegesetz laut Öko-Lobby ein Investorenschreck

Für die Energiewende sind die privaten Investoren ausschlaggebend. Doch nun scheinen der Branche strenge Auflagen zu drohen, laut einem Bericht der „Welt“. Vonseiten der Ökostrombranche werden nun Warnungen laut, dass die Beteiligungen der Bürger an den erneuerbaren Energien durch das Gesetz gefährdet werden.


Neues Anlagegesetz laut Öko-Lobby ein Investorenschreck

Das Gesetz zum Schutz der Anleger wird derzeit von Finanzminister Wolfgang Schäuble vorbereitet. Bereits jetzt warnt die Ökobranche vor einem Nebeneffekt des Kapitalanlagengesetzbuches. Das Gesetz könnte die Beteiligung von privaten Investoren an den erneuerbaren Energien massiv erschweren.

In einem Brief an den Finanzminister soll die Naturstrom AG gewarnt haben, dass ein Anlass zur Sorge bestehen würde, dass das Engagement der Bürger, das die Bundesregierung selbst für notwendig erachte, zum Erliegen kommen wird. So die „Welt“ in ihrem Bericht. Der Finanzminister soll auch bereits von Greenpeace Energy vor den Folgen seines Vorhabens gewarnt worden sein.

Von den bislang installierten Öko-Anlagen sind, so das Umweltministerium, rund 50 Prozent im Eigentum von Landwirten und Privatpersonen. Nach den Angaben der „Welt“, soll der neue Gesetzesentwurf vorsehen, dass zukünftig durch den Anbieter der Kapitalanlagen neue Berichts- und Registrierungspflichten zu erfüllen sind. Darüber hinaus muss eine Verwahrstelle beauftragt werden, deren Aufgabe es sein wird, Eigentumsverhältnisse zu überprüfen und die Zahlungsströme zu kontrollieren. Neben einem angemessenen Liquiditäts- und Risikomanagement käme auch noch eine interne Revision dazu.

Gegenüber der „Welt“ äußerte sich Gert Waltenbauer, KGAL Beteiligungsgesellschaft, dass die Verwalter von den Bürgerbeteiligungsmodellen mit derartigen Anforderungen vor erhebliche Hürden gestellt werden. Ein Aufwand in einem solchen Maß kann von einem Bürgerbeteiligungsmodell nicht geleistet werden.

Nach wie vor seien die Bürgerbeteiligungen möglich, das wird vom Finanzministerium betont. Man stünde mit dem Gesetzgebungsverfahren noch am Anfang. Für März und April sind die Anhörungen im Finanzausschuss des Bundestages geplant. (FR/BHB)


 
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