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Neues Insolvenzrecht: Wer betroffen ist

Nur wenige Verbraucher sind selbst daran schuld, wenn sie von Finanznot heimgesucht werden, weil sie etwa zuvor auf Pump und über ihre Verhältnisse gelebt hätten. Der Gründer des Selbsthilfevereins Anonyme Insolvenzler, Attila von Unruh, weiß zu berichten, dass es sich dabei in der Regel eben nicht um Personen handelt, die ungehemmt shoppen gegangen sind.


Neues Insolvenzrecht: Wer betroffen ist

Es seien im Gegenteil eher brave Eigenheimbesitzer, die dem Finanzplan ihres Hauses eine zu knappe Rechnung zugrundegelegt haben. Geschieht dann ein Unglück wie Krankheit, Kündigung oder Scheidung, droht bald der Zahlungsausfall.

Nach Angabe des statistischen Bundesamtes gab es 2012 rund 150 300 Insolvenzen in Deutschland. Diese Zahl setzt sich aus etwa 28 000 Unternehmen, 1314 Gesellschaftern, 20 280 Selbstständigen und mehr als 97 000 Verbrauchern zusammen. Nur ein kleiner Anteil der Privatinsolvenzen ist auf ein unvorsichtiges Konsumverhalten zurückzuführen. Das zeigt der Überschuldungsreport vom Institut für Finanzdienstleistungen aus Hamburg. Als Hauptgrund gilt demnach Arbeitslosigkeit mit 31,8 Prozent. Weniger häufig  ist Scheidung oder Trennung mit zwölf Prozent, gefolgt von Konsumverhalten und Krankheit, das jeweils mit einem Zehntel dazu beiträgt.

Weil gut 80 Prozent der Insolvenzler „masselos“ sind, ist nur bei den wenigsten von ihnen Geld zu holen. Sie verfügen über kein Vermögen, das sich verwerten ließe. So ist ihnen kaum die Möglichkeit auf eine Einigung außerhalb der Gerichtssäle gegeben, wenn sie sich mit ihren Gläubigern einigen wollen. Die meisten Fälle enden deshalb bei einem Insolvenzverfahren, das in Deutschland – verglichen mit anderen Ländern in Europa – sehr lange dauert.

Privatleute in Frankreich, Spanien oder England können sich innerhalb eines Zeitraums von einem halben bis anderthalb Jahren entschulden. In Deutschland dauert diese Wohlverhaltensphase ganze sechs Jahre. Man sähe das vor allem in den angelsächsischen Ländern sehr viel pragmatischer als hierzulande, gibt der BAG-SB-Vorstand zu bedenken. Ist der Betroffene ohnehin nicht in der Lage, den Gläubiger entsprechend zu befriedigen, habe auch ein derart langes Verfahren keinen Zweck.

Genau aus diesem Grund, so lässt das Bundesjustizministerium verlautbaren, vereinbare die Koalition derzeit ein Gesetz, das die Restschuldbefreiungszeit auf drei Jahre halbiert. Das gäbe es allerdings nicht zum Nulltarif. Die Quote von 25 Prozent, das heißt die Begleichung von einem Viertel des Schuldbetrages innerhalb von drei Jahren, solle als eine Art Anreizfunktion fungieren, wie die FDP-Rechtsexpertin Judith Skudelny meint. Laut Experten ist diese Hürde so groß, dass nur sehr wenige Schuldner davon profitieren können.

Häufig wird von den Betroffenen erst eine Insolvenz beantragt, wenn schon gar keine Masse mehr vorhanden ist, die verwertet werden könnte. Genau an diese Fälle wolle man sich nach Skudelny richten. Schuldner, für die es aussichtslos ist, 25- oder 30 Prozent des Schuldbetrags zurückzuzahlen, soll eine Möglichkeit der Kürzung auf fünf Jahre geschaffen werden. Das trete allerdings nur dann in Kraft, wenn die Verfahrenskosten vom Schuldner übernommen werden, was ihrer Ansicht nach jeder schaffen könne.

Doch es bleibt fraglich, ob jeder einen Betrag von mehr als 3 000 Euro stemmen kann. In zweiter Linie handelt es sich dabei nämlich um Geld, das im Zuge eines außergerichtlichen Vergleichs an einen Gläubiger fließen könnte. Aus diesem Grund haben sich Verbraucherverbände und Schuldnerberatungen in letzter Zeit für eben diesen Weg eingesetzt. Nun werde genau das nicht zum Teil vom derzeit verhandelten Gesetzentwurf. Derweil schwindet die Zeit: Bereits 2012 hätte das Gesetz in Kraft treten sollen, doch jetzt muss erst der Rechtsausschuss darüber beraten. Das ist für Mitte April geplant – sofern es bis dahin einen vollständigen Gesetzentwurf gibt. (LB/BHB)


 
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