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Prokon: Chef Rodbertus entlassen

Dem Gründer des Windkraftunternehmens Prokon, Carsten Rodbertus wurde von der Insolvenzverwaltung die weitere Mitwirkung an seinem Lebenswerk verboten. Die ungewöhnliche Entscheidung wurde ohne konkrete Begründung in den Raum gestellt und löst einige Verwirrung unter den Lesern aus.


Rodbertus

Prokon unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Carsten Rodbertus hatte im Jahr 1995 das Unternehmen ins Leben gerufen, weil er an die Energiewende und erneuerbare Energien glaubte. Letztendlich wurde auch der Prokon-Chef Opfer der eigenartigen Vorgehensweise der Regierung, die von heute auf morgen die Subventionen für Windkraftanlagen rigoros zusammenstrich. Angesichts der dadurch äußerst schwierigen Geschäftslage und einer von den Medien veranstalteten Kampagne gegen Genussscheine beantragte er schweren Herzens jedoch gesetzeskonform die Insolvenz für sein Unternehmen.

Dazu muss gesagt sein, dass Rodbertus mit enormem Einsatz zwar 1,4 Milliarden Euro von 75.000 Anlegern eingesammelt, diese jedoch immer ordnungsgemäß investiert hatte. Auch ist er bis zur aufgezwungenen Insolvenz keinem Anleger auch nur einen Cent schuldig geblieben. Doch der neue Insolvenzverwalter Penzlin hatte offenbar Probleme bei der Zusammenarbeit mit Rodbertus und seinem Assistenten Rüdiger Gronau, er erteilte beiden Herren überraschend Hausverbot.

Warum Rodbertus Prokon verlassen musste, ist unklar

Es kann sich sicher jeder vorstellen, dass ein eben um sein Lebenswerk geschädigter Mann nicht die Ausgeglichenheit in Person ist. Er versucht, mit allen Mitteln zu retten, was noch möglich ist. Carsten Rodbertus war nicht unbedingt das Musterexemplar eines systemtreuen Bürgers, er betrat im Wissen um die Unzulänglichkeit vieler angestaubter Institutionen gerne neue Wege. Seine nachvollziehbare Aversion gegen das Bankenwesen lies ihn beispielsweise lieber zu Genussrechten greifen. 

Das Rodbertus auch angesichts des Insolvenzverfahrens ständig nach Möglichkeiten zur Rettung von Prokon suchte, ist völlig normal. Auch wenn die Genossenschaftsidee sich derzeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben Illusion bleibt, war sie für Rodbertus ein Strohhalm, an den er sich zur Selbsterhaltung klammerte. 

Herr Penzlin hätte seine kaum verständliche Vorgehensweise vor allem richtig begründen sollen, doch wirklich schwerwiegende Argumente scheinen nicht vorhanden zu sein. 

 

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