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Prokon: Probleme schon 2009 der BaFin bekannt?

Prokon ist anscheinend zahlungsunfähig, die Ermittlungen zu den Hintergründen laufen auf Hochtouren. Sie belegen, dass der Finanzaufsicht BaFin schon seit 2009 die Probleme des Windkraftunternehmens bekannt waren. Doch die Anleger wurden nicht gewarnt.


Prokon

Prokon seit 2008 im Visier der BaFin

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise warb die Firma für Windkraft um das Vertrauen und das Geld potenzieller Anleger. Prokon bezeichnete sich selbst als sinnvolle Alternative zu Banken, welche damals scharenweise unter den staatlichen Rettungsschirm flüchteten.

Was bei den Werbekampagnen seitens des Windkraftunternehmens nie zur Sprache kam, waren die offensichtlichen Finanzprobleme und das neu erwachte Interesse der obersten Finanzaufsicht BaFin. Das belegen auch zwischenzeitlich gesichtete Briefwechsel des Windkraftspezialisten mit der Behörde. Die Aufsicht unterließ damals jedoch tiefergreifende Nachforschungen und muss sich heute fragen lassen, ob ihr Verhalten verantwortungsbewusst und richtig war.

2008 hatte Prokon von knapp 13.000 Anlegern circa 211 Millionen Euro eingeworben.

Von der Insolvenz im Januar sind 75.000 Investoren und 1,4 Milliarden Euro betroffen.

 

Der Windkraftspezialist hatte schon jahrelang Finanzprobleme

Die Schulden des Unternehmens überstiegen bereits 2008 das Eigenkapital, es warb daher verstärkt für geschlossene Fonds mit attraktiven Renditen. Dadurch wurde die BaFin auf den Plan gerufen, welche die Anlageoptionen als nicht legal einstufte und die Firma zur zeitnahen Abwicklung der Fonds drängte.

Vor dem Hintergrund leerer Kassen bat der Chef Carsten Rodbertus, des Windkraftunternehmens um ein halbes Jahr Zeit - die Geburtsstunde der Prokon-Genussrechte war gekommen. Er stellte der BaFin regelmäßige und hohe Geldeingänge durch die neue Investment-Option in Aussicht. Heute muss sich die Aufsichtsbehörde nicht nur fragen lassen, ob sie zu nachgiebig gegenüber dem Unternehmen war. Dass die BaFin eventuell zum Mitwisser eines umfangreichen Anlegerbetrugs wurde, steht für Anlegeranwälte ebenfalls im Raum. Es stellt sich die Frage, was Anleger jetzt tun können.

Die Prokon-Aktion Genussrechte muss aufgrund aktueller Informationen aus einem anderen Blickwinkel gesehen werden. Von Anfang an diente das neu eingeworbene Kapital großteils zur Auszahlung von Investoren der ersten Stunde. 

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