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Reformpaket Lebensversicherer

Bereits seit längerem haben Lebensversicherungen mit den niedrigen Zinsen zu kämpfen. Vor allem höhere Zinszusagen aus früheren Jahren machen den Unternehmen zu schaffen. An der Niedrigzinssituation dürfte sich angesichts der aktuellen EZB-Entscheidung bis auf weiteres nichts ändern.


Lebensversicherung

Die Lebensversicherer fordern von der Politik Unterstützung. Dazu hat die Bundesregierung jetzt ein Reformpaket beschlossen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick: 

Garantiezins gesenkt

Der Garantiezins wird zum 1. Januar nächsten Jahres auf 1,25 Prozent gesenkt. Er bildet die Obergrenze der Zinszusagen der Lebensversicherer an ihre Kunden. Bisher lag der Garantiezins bei 1,75 Prozent, lange her scheint die Zeit als noch vier Prozent zugesagt wurden. Die Zinssenkung gilt allerdings nur bei Neuabschlüssen, bestehende Verträge bleiben unberührt. 

Verteilung stiller Reserven geändert

Bislang wurden Versicherte mit gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen generell zur Hälfte an den stillen Reserven beteiligt. Diese Regelung bevorzugte ausscheidende Kunden gegenüber dem Bestand. Künftig soll es eine gerechtere Verteilung geben.

Betroffen sind speziell stille Reserven bei festverzinslichen Wertpapieren (Anleihen). Hier soll die Beteiligung an den stillen Reserven nur noch insoweit erfolgen, als dadurch Garantiezusagen an Bestandskunden nicht gefährdet werden. Nicht betroffen ist die Beteiligung an stillen Reserven bei Immobilien und Aktien.

Beteiligung an Risikogewinnen verbessert

Die Kunden werden künftig noch stärker an Gewinnen beteiligt, die Lebensversicherer durch eine besonders vorsichtige Kalkulation realisieren. 

Abschlusskosten: verbraucherfreundlicher geregelt

Das Reformpaket sieht vor, dass Provisionen bei Vertragsabschluss offengelegt werden müssen. Außerdem werden die Möglichkeiten zur Weiterbelastung der Versicherungskunden mit Abschlusskosten eingeschränkt. Bislang wirkte die Provisionsbelastung vor allem bei vorzeitiger Vertragsbeendigung stark renditeschmälernd. 

Ausschüttungssperre vorgesehen

Wenn die Leistungsfähigkeit gefährdet ist, kann die Dividendenzahlung an Aktionäre entfallen. 

Fazit des Reformpaketes

Das Reformpaket sieht insgesamt einen Maßnahmenmix vor, der angesichts der schwierigen Situation einen scheinbar fairen Interessenausgleich zwischen Versicherern, Alt- und Neukunden versucht. Die derzeit mangelnde Attraktivität des Produktes Lebensversicherung wird allerdings auch durch das Reformpaket nicht verbessert. 

 

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