Die Idee hinter dem „Smart Meter“ ist simpel: Das Gerät erkennt, wann der Strom besonders günstig aus dem Netz bezogen werden kann und nutzt diesen dann. Das heißt, Geräte die nicht notwendigerweise um eine feste Uhrzeit betrieben werden müssen, werden dann automatisch betrieben, wenn der Strom günstig ist.
Neben dem Aspekt des Sparens, soll das „Smart Meter“ auch bei der Energiewende helfen. Obwohl sich die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel gesteckt hat, bis 2020 die erneuerbaren Energien bundesweit von 20 auf 35 Prozent anzuheben, stockt die Energiewende aufgrund eines simplen Problems. Erneuerbare Energien wie Windkraft und eine Solaranlage liefern den Strom nicht gerade dann, wenn er auch benötigt wird. Auch ist es undenkbar, dass unzählige Menschen nachts aufstehen, um Waschmaschine oder Spülmaschine anzuschalten, nur weil dann der sonst verloren gegangene Strom auch genutzt wird. Ein Gerät wie das „Smart Meter“ könnte dies dann aber übernehmen.
Die Daten aus dem „Smart Meter“ können dann per Internet ausgelesen werden und geben Aufschluss über Stromverbrauch und Kosten. So funktionieren jedenfalls die Kästen aus dem Pilotprojekt.
Experten wie Eric Kallmeyer von Vattenfall denken aber nicht, dass so etwas in nächster Zukunft bereits möglich ist. Dafür ist der Fortschritt in der Energiebranche zu gering, zumal nicht nur die intelligenten Zähler dann in jedem Haus installiert, sondern auch die Geräte selbst entsprechend weiterentwickelt werden müssten.
Derweil machen sich manche Menschen bereits Gedanken um den Datenschutz. Denn die Geräte könnten dann in den falschen Händen Aufschluss darüber geben, wie die Verbraucher mit dem Strom umgehen und was sie privat alles tun.
Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz gibt es diese Bedenken aktuell nicht. Wie Katharina Schlender, eine Expertin in Sachen „Smart Meter“, erklärt, seien die Auflagen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Stromzähler so streng, dass kaum ein Datenmissbrauch erwartet werden kann. Nur Personen, die die Daten für die Abrechnung bräuchten, würden auch Zugang zu den Informationen erhalten. (NS/BHB)