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Beamtenpension: Rentner erhalten weniger

Ehemalige Politiker und andere Beamte streichen auch im Alter noch eine saftige Beamtenpension ein. Durchschnittsdeutsche haben indes das Nachsehen. Der Altersabsicherungsbericht offenbart noch andere prekäre Zahlen.


Beamtenpension

Vormalige Staatsbedienstete erhalten im Schnitt das dreifache Ruhegeld eines normalen Rentners. Sucht man die ruheständischen „Bestverdiener“, stößt man zwangsläufig auf Parlamentarier und Minister.

Ein normaler Rentner muss mit einem Achtel ihrer Bezüge auskommen.

Ende des verstrichenen Jahres bekam ein Rentner etwa 985 Euro im Monat, wenn er in den alten Bundesländern lebt, und 1079 Euro in den neuen Bundesländern. Bild.de nannte diese Zahlen, nachdem das Blatt Einblick in den bislang unveröffentlichten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung erhielt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt diesen Bericht alle vier Jahre vor. Demnach bekam eine Rentnerin im Osten 715 Euro und im Westen 484 Euro. Im Schnitt betrug im Westen die Rente für Hinterbliebene 223 Euro im Monat, während sie im Osten eine Höhe von 268 Euro hatte. 579 Euro gab es für Witwen im Westen, hingegen im Osten 616 Euro.

Bei ehemaligen Staatsdienern sind die Abweichungen bei den Altersbezügen besonders extrem: Hat ein Beamter für den Bund gearbeitet, wurden ihm durchschnittlich 2750 Euro Pension gezahlt. Unterdessen erhielten Beamten im Gemeindedienst 2840 Euro und im Landesdienst 2940 Euro. Im öffentlichen Dienst ist demnach auch das Witwengeld etwa um die Hälfte höher als eine durchschnittlich gezahlte gesetzliche Rente. Die Witwe eines Bundesbeamten strich immerhin noch 1580 Euro Beamtenpension ein. Bei einer Landesbeamtin-Witwe waren es 1690 Euro.

Ehemalige Politiker sind noch besser mit Beamtenpension versorgt,

denn dem Bericht zufolge zahlt der Deutsche Bundestag seinen momentan ungefähr 800 Pensionären im Durchschnitt  3004 Euro. Hinterbliebene der Parlamentarier, rund 350 an der Zahl, kriegen 2029 Euro – Es entspricht dem Vierfachen, das eine Witwe als gesetzliche Rente bezieht.

Die Landespolitiker werden genauso gut oder sogar noch besser versorgt. Ehemalige Abgeordnete aus dem bayerischen Landtag werden im Schnitt mit 3126 Euro vergütet. In Rheinland-Pfalz liegt der Durchschnittsbetrag bei 2724 Euro. Laut „Bild.de“ zahlen Bund und Länder insgesamt 112 Millionen Euro als Pension für Abgeordnete und deren Hinterbliebene. In der Betriebsrente sieht das sehr viel schlechter aus.

An der Pensionsspitze stehen unangefochten die ehemaligen Minister Nordrhein-Westfalens. Sie erhalten achtmal so viel Geld, wie der Durchschnittsrenter: nämlich 8012 Euro im Monat. Auch in Baden-Württemberg und Hamburg sind die Pensionen mit 6215 beziehungsweise 6612 Euro relativ hoch. Frühere Bundesminister erhalten dagegen vergleichsweise niedrige Beamtenpensionen. Es sind monatlich 4565 Euro. Bund und Länder gaben im Jahr 2011 etwa 40,7 Millionen Euro aus, damit ehemalige Minister samt deren Hinterbliebene ihre Pensionen erhalten konnten.

Die großen Unterschiede bleiben auch beim Renteneintrittsalter bestehen. Es gibt immer wieder Ausnahmen, obwohl einige Bundesländer die Regelaltersgrenze parallel zur Rente mit 67 auch erhöht haben. Ist man in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Hessen länger Mitglied im Parlament, gibt es die Möglichkeit, schon im Alter von 55 eine Beamtenpension zu beziehen. Mehrere der übrigen Bundesländer haben diese Regelung für das 57. Lebensjahr getroffen.

Minister erfreuen sich einer noch lockereren Handhabung:

Regulär können sie in Hessen und Hamburg mit 55 in Beamtenpension gehen. In Berlin und Sachsen verzichtet man stattdessen ganz und gar auf eine Altersgrenze. Wer zehn Jahre lang Minister war, kann beispielsweise schon mit 40 Jahren in den Ruhestand gehen und seine Pension erhalten. (LB/BHB)


 
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