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Verbraucherzentrale: Kampf gegen Drosselung

Für die meisten Internet-Nutzer sind Flatrates die favorisierte Option bei der Wahl des Anbieters. Doch neigen einige Unternehmen dazu, ab einem bestimmten Datenvolumen die Übertragungsgeschwindigkeit zu drosseln und wurden dafür von der Verbraucherzentrale abgemahnt.


Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale NRW will gegen alle Anbieter vorgehen

Einen ersten Sieg errangen die Verbraucherschützer durch das Flatrate-Urteil gegen die Telekom. Die Verbraucherzentrale weiß, dass die Telekom nicht das einzige Unternehmen ist, welches für Flatrates wirbt und dann das Datenvolumen begrenzt. Sobald das Telekomurteil rechtskräftig ist, wollen die Verbraucherschützer weitere Anbieter abmahnen. Flatrates gehören für viele Internetanbieter zum Tarifprogramm und werden von der Mehrzahl der Kunden auch gerne in Anspruch genommen. Anbieter wie beispielsweise Telefónica, O2 oder auch 1&1 ziehen mit Flatrate-Offerten Kunden an, doch ist bei deren Produkten eine Drosselung schon eingeplant.

Auch der Provider Kabel Deutschland hat seine allgemeinen Geschäftsbedingungen dahin gehend geändert. Die Drosselung bei Kabel Deutschland betrifft vor allem Anwender von Filesharing-Programmen, sie werden bei täglichen Downloads von mehr als zehn GByte auf 100 Kbits pro Sekunde gedrosselt. Von der Regelung sind neben Neukunden auch vereinzelt Bestandskunden betroffen, der Anbieter will sich jedoch um "individuelle Lösungen" bemühen. Die Verbraucherzentrale will nach der Bestätigung des Telekomurteils verstärkt gegen die Unternehmen vorgehen, laut der Ansicht der Verbraucherschützer müssen die Provider ihre Verträge entweder einhalten oder ordnungsgemäß kündigen.

Die Telekom drohte schon lange mit Drosselung

Ende April dieses Jahres machte der Anbieter seine Drohung wahr und führte die bereits in den Raum gestellte Drosselung der Internetzugänge ein. Die Telekom wollte ihren Kunden mit besonders hohem Datenaufkommen zukünftig mehr berechnen, die technische Umsetzung der Limitierung sollte ab 2016 greifen. Preise für geplante Zubuchoptionen wurden allerdings von dem Konzern keine genannt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verletzt der Anbieter mit seinen Drosselungs-Plänen im Festnetz die Neutralität des Netzes. Denn das IP-TV der Telekom bleibt von Drosselungen ausgenommen.

Die Verbraucherzentrale besteht im Interesse der Nutzer auf frei zugängliche und ungeregelte Internetverbindungen. Dass die Verbraucherschützer damit nicht falsch lagen, zeigte das jüngst verkündete Urteil gegen die Telekom. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann die Verbraucherzentrale mit Überzeugung auch den anderen Anbietern jegliche Eingriffe in die Datenübertragung verbieten lassen. Die Experten geben einer eventuellen Revision des Telekomurteils sehr wenig Chancen.

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