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Vermögensverwalter: Was bringt MiFID2 & MiFIR

Das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Richtlinie MiFID2 und der begleitenden Verordnung MiFIR wird noch vor den im Mai stattfindenden Europawahlen beendet sein. Vermögensverwalter können die finalen Texte in Augenschein nehmen, sobald diese die juristische Feinabstimmung passiert haben.


Vermögensverwalter

MiFID2 und MiFIR versprechen neue Regulierungs-Qualität

Die Gesetzesinitiative widmet sich zwei wichtigen Teilbereichen, zum einen der grundsätzlichen Regulierung von Finanzmärkten mit ihren Infrastrukturen, zum anderen dem Entwicklungs- und Vertriebsprozess von Finanzprodukten
Geldanlageprodukte erhalten mit der neuen Verordnung die Bezeichnung Finanzinstrumente, sie werden über den vollständigen Wertschöpfungsvorgang von tief greifenden Regulierungsmaßnahmen begleitet. Von diesem Regelungsbereich sind nicht nur die Entwickler und Lieferanten von Geldanlageprodukten betroffen, sondern auch auf Provisionsbasis arbeitende Anlageberater und Vermögensverwalter.

Die neue Richtlinie will die Beratungsqualität und den Schutz von Privatanlegern deutlich verbessern. Sie sollen transparenter und umfassender über Produktherkunft, Vertriebskosten und Vergütungen informiert werden. MiFID2 und MiFIR treten nicht sofort in Kraft und werden von voraussichtlich zwei-jährigen Übergangsfristen flankiert. Trotzdem sind Anlageberater, Vermögensverwalter und andere Marktteilnehmer gut beraten, wenn sie die umfassenden Regulierungen der Richtlinie frühestmöglich analysieren und auf für sie zutreffenden Veränderungsbedarf durchforsten.

Die Bedeutung von MiFID2 und MiFIR für Vermögensverwalter

Alle in der Vermögensverwaltung engagierten Personen, die jetzt schon ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, werden durch die neue Regulierung kaum tangiert. Für sie sind die umstrittenen Provisionen schon längst durch Honorare ersetzt und von Transparenz begleitet. Auf die Vermögenverwalter, die immer noch am traditionellen Provisionsmodell festhalten, kommen eventuell grundsätzliche Veränderungen bei ihren Geschäftsmodellen zu.

Wenn MiFID2 und MiFIR in Kraft getreten sind, werden beispielsweise Provisionszahlungen durch Produktlieferanten auch an Vermögensverwalter untersagt sein. Die Finanzprodukte werden zukünftig von ihren Vertriebs-und Beratungskosten getrennt. Durch das mehr an Transparenz sollen den Verbrauchern die Kostenstrukturen ihrer Geldanlagen einfacher verdeutlicht werden.  

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