Vermögensberatung und Vermögensverwaltung
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nicht immer trennscharf zwischen Vermögensberatung und -verwaltung unterschieden. Dennoch sind beide Begriffe nicht deckungsgleich. Bei der Vermögens- oder Finanzberatung geht es um die Erteilung von Ratschlägen und Empfehlungen durch einen Experten - zum Beispiel zur Strukturierung von Anlageportfolios, zur Finanzplanung oder zu konkreten Anlageentscheidungen.
Die Tätigkeit von einem Vermögensberater endet mit der Abgabe der Empfehlungen, die Umsetzung liegt dagegen in der Verantwortung des Kunden. Der Ansatz der Vermögensverwaltung ist weiter. Sie kann grundsätzlich zwar ebenfalls Beratungsleistungen umfassen, im Unterschied zur Vermögensberatung trifft der Vermögensverwalter aber darüber hinaus auch eigenverantwortlich Anlageentscheidungen für den Kunden.
Dispositionen im Rahmen von Anlagegrundsätzen
Grundlage der Tätigkeit des Vermögensverwalters ist eine entsprechende Dispositionsvollmacht des Kunden, die ihm die Möglichkeit gibt, Vermögenswerte zu kaufen oder verkaufen. Bei seinen Entscheidungen ist der Vermögensverwalter an einen bestimmten Rahmen gebunden. Dieser wird durch vom Kunden vorgegebene Anlagegrundsätze festgelegt, die die Anlagestrategie, die Risikopolitik und weitere zu beachtende Gesichtspunkte definieren. Verletzt der Vermögensverwalter diese Anlagegrundsätze, macht er sich dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig.
Vermögensverwaltung: Zulassung durch BaFin erforderlich
Die Tätigkeit als Vermögensverwalter - im Sinne einer 'echten Vermögensverwaltung' und nicht nur einer Anlageberatung - bedarf der Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dabei werden die fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen des Vermögensverwalters überprüft. Außerdem unterliegen Vermögensverwalter einer kontinuierlichen Beaufsichtigung durch die BaFin. Für die Fortführung ihres Geschäftsbetriebs müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Besonderes Vertrauensverhältnis
Vermögensverwaltung wird für private Personen und institutionelle Anleger - häufig im Zusammenhang mit Spezialfonds - angeboten. Im Privatkundenbereich kommt sie vor allem für größere Vermögensmassen (Family Office) in Betracht, bei denen Eigentümer die Verwaltung nicht in eigener Hand halten möchten. Eine besondere Form der Vermögensverwaltung bieten sogenannte Family Offices, die sich auf die Betreuung besonders großer Vermögen spezialisiert haben. Über die reine Vermögensverwaltung hinaus bieten sie ihren Kunden oft noch weitere Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen Lebensorganisation und -gestaltung an. Die Tätigkeit des Vermögensverwalters setzt ein großes Vertrauen auf Kundenseite voraus, die Zusammenarbeit ist normalerweise langfristig angelegt. Oftmals übernehmen reine Honorarberater diese aufgaben.