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Wann ein Helfer zahlen muss

Die Politik pflegt zu sagen: Nachbarschaftshilfe und Menschlichkeit sind die wahren Standpfeiler unserer Gesellschaft. Das stimmt wahrscheinlich. Allerdings werden derartige Gefälligkeiten teilweise auch ziemlich kostspielig.


Wann ein Helfer zahlen muss

Ein typisches Beispiel: Frau Held organisiert ihren Umzug bis ins kleinste Detail. Allen Helfern teilt sie ihr Rollen zu, damit jeder möglichst effektiv anpacken kann: Wände streichen, die Mannschaft bekochen, Möbel tragen, Kisten schleppen und so weiter. Deshalb freute sie sich auch darüber, als einer ihrer neuen Nachbarn sich bereiterklärte, ihre Elektrogeräte anzuschließen.

Der anfangs große Elan des Mannes machte die fehlende Versiertheit jedoch nicht wett: Es kam zu einem schweren Kurzschluss, als er die Balkonbeleuchtung anschließen wollte. Alle Versuche, den Strom für das Haus wieder in Gang zu bringen, schlugen fehl, so dass Frau Held nichts anderes übrig blieb, als einen Elektronotdienst zu rufen, der das Problem für 280 Euro löste. Auf dem Geld blieb sie sitzen, weil der Hobby-Elektriker weder dazu bereit gewesen ist, das Geld selbst zu zahlen, noch über eine Haftpflichtversicherung verfügte. So ein Start ins neue Lebensumfeld ist niemandem zu wünschen.

Gerichte haben schon viele Fälle in dieser und in ähnlichen Konstellationen entschieden. Hier präsentieren wir Ihnen eine Auswahl.

Ein durchschnittlicher Umzugshelfer ist nicht in der Lage, einen Fernseher ohne fremde Hilfe in den vierten Stock zu tragen, wenn das Gerät ein Gewicht von 52 Kilogramm hat. Tut es dennoch jemand, haftet er, wenn er das Gerät fallen lässt. Seine Handlung wäre laut des LG Dortmunds grob fahrlässig.

Ist ein Autofahrer dabei behilflich, die entladene Batterie von einem anderen Verkehrsteilnehmer wieder aufzuladen, haftet er nicht für einen aufkommenden Schaden, falls er die Pole der Batterie versehentlich verwechselt.

Helfen sich Freunde beim Umzug, braucht der Helfende keinen Schadensersatz zu leisten, falls die von ihm abgestellten Regalbretter oder andere Dinge ein parkendes Auto beschädigen. So urteilte das Amtsgericht Plettenberg.

Geht beim Anrichten des Silvestermenüs etwas vom Käsefondue auf den teuren Teppich, und handelt es sich dabei auch noch um die Wohnung des Gastgebers, so hat man nichts zu befürchten, denn laut dem OLG Celle ist eine Haftung dann ausgeschlossen.

Bei Umzügen sind nicht nur die Möbel und Wertgegenstände einer latenten Gefahr ausgesetzt, sondern auch Menschen. Das musste ein Junge erfahren, der vom Bett verletzt wurde, das dem Freund seiner Mutter aus der Hand geglitten ist. Der Mann haftete dafür nach Entscheidung des AG Nürnbergs nicht.

Ein Mann lieh seiner Freundin sein Auto. Sie verursachte damit in leichter Fahrlässigkeit einen Unfall. Dennoch muss sie nicht für die Hochstufung der Kaskoversicherung des Freundes aufkommen.

Stolpert jemand während eines Umzugs und beschädigt damit einen teuren Computer, haftet er für den Schaden nicht. So entschied das LG Aachen. (LB/BHB)


 
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