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Wechsel der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich in Bezug auf Leistungen und Konditionen kaum. Gleichwohl gibt es vor allem bei Zusatzleistungen und Service einige Unterschiede, welche für einen Wechsel innerhalb der GKV sprechen könnten.


Krankenkasse

Wissenswertes zur gesetzlichen Krankenversicherung

Als Teil des staatlichen Sozialversicherungssystems unterliegt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland vergleichsweise starren und vorgegebenen Regeln. Allerdings favorisiert der Gesetzgeber mittlerweile einen stärkeren Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen.

Um diesen zu stärken, hat die Regierung ein ebenso sicheres wie einfach verständliches System ins Leben gerufen, welches den Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere ermöglicht. Damit erhalten auch die gesetzlich Versicherten größere Auswahl und können die Leistungen, Kosten und Service der einzelnen Anbieter transparent vergleichen.

Freier Wechsel innerhalb der GKV möglich

Während Versicherte beim Wechsel von oder in die PKV mit Hürden konfrontiert werden, können sie in der gesetzlichen Krankenversicherung problemlos den Anbieter wechseln. Der Anbieterwechsel kann jedoch nicht zu jedem beliebigen Datum erfolgen, da es auch hier verbindliche Kündigungsfristen zu beachten gilt.

Ein weiteres beachtenswertes Kriterium ist die so bezeichnete Bindungszeit. Wer einen Wechsel plant, muss bei seinem bisherigen Anbieter mindestens 18 Monate ohne Unterbrechung versichert gewesen sein. Das gilt für den erstmaligen Wechsel gleichermaßen wie für alle Weiteren. 

Ohne Risiko kündigen

Wer von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einem anderen Anbieter der GKV wechseln möchte, kann sein Vorhaben risikolos umsetzen. Der ununterbrochene Versicherungsschutz wird vom Gesetzgeber ebenso garantiert wie der Ausschluss von doppelt zu zahlenden Versicherungsbeiträgen. Es gilt lediglich, gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen einzuhalten. Wird beispielsweise die Mitgliedschaft bei einem Anbieter im Januar gekündigt, kann sie bei der neuen Krankenkasse zum ersten April beginnen. Es liegen also immer zwei volle Monate zwischen Kündigung und Neustart. 


 
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