Patientenverfügung empfehlenswert

Mit einer Patientenverfügung erhalten sich Verbraucher ihre medizinische Selbstbestimmung auch in Situationen, in denen sie zu keiner freien Willensäußerung fähig sind. Allerdings sollten sie dabei auf den richtigen Wortlaut achten, denn falsche Formulierungen beeinflussen die Gültigkeit des Dokuments.


Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist immer ratsam

Der Gesetzgeber hat bereit vor fünf Jahren der Patientenverfügung ihren rechtlichen Rahmen gegeben, Ärzte und Betreuer sind angewiesen, die darin geäußerten Wünsche in jedem Fall zu respektieren.

Die Bürger machen bislang von dieser fortschrittlichen Möglichkeit nur äußerst verhalten Gebrauch. Dies geht aus einer gerade veröffentlichten, aktuellen Umfrage hervor. 

  • Nur 28 Prozent der Verbraucher haben sich bisher zu einer Verfügung entschlossen.
  • Weitere 34 Prozent gaben an, darüber nachzudenken. 

Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind insgesamt weniger als 1,8 Millionen Patientenverfügungen registriert. Angesichts der Bevölkerungszahl ist dieser Wert sehr gering, doch gibt es Grund für Optimismus: Allein im letzten Jahr wuchs der Bestand um 320.000 Verfügungen. Ein Großteil davon kam zusammen mit einer Vorsorgevollmacht.

Die Institution weist auf die Zusammengehörigkeit beider Dokumente hin, ohne eine Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung nur eingeschränkt wirksam. Mit einer Verfügung legen Verbraucher ihren Willen bezüglich der medizinischen Versorgung fest, erst die Vorsorgevollmacht erlaubt einem Bevollmächtigten die Durchsetzung der geäußerten Wünsche. 

Die Formulierung ist wichtig

Viele Menschen können oder wollen nicht an belastende Dinge denken, darin liegt vielleicht die Ursache für das geringe Interesse an einer Patientenverfügung. Experten halten das System für wenig zukunftsfähig, zum einen haben nur wenige Verbraucher bisher eine solche Verfügung verfasst. Zum Zweiten sind viele der Dokumente nicht korrekt erstellt und daher relativ wertlos.

Eine Patientenverfügung muss unmissverständlich den Willen des Patienten im Bezug auf medizinische Vorgehensweisen darstellen, schwammige Formulierungen führen zu Fehlinterpretationen. Dazu ein praktisches Beispiel: 

  • Wenn ein Verbraucher in seiner Patientenverfügung schreibt, er wolle bei einer Erkrankung nicht an Maschinen hängen, ist der Wortlaut im juristischen Sinn nicht aussagefähig genug.
  • Die Formulierung muss treffend sein und darf nicht mehrere Optionen offenlassen. Statt der Redewendung oben könnte in der Verfügung stehen: Ich bitte, von lebensverlängernden Maßnahmen jeder Art Abstand zu nehmen.

Verbraucher sollten sich informieren

Die medizinischen Möglichkeiten bei vielen Krankheiten ändern sich im Rahmen des Fortschritts ständig. Wenn Verbraucher sich in einer Verfügung für oder gegen bestimmte Behandlungsmethoden entscheiden, sollten sie zuvor den Rat eines kompetenten Fachmanns einholen. Denn nur hinreichend informierte Menschen können sich richtig für oder gegen etwas entscheiden. Doch bleibt bei allem Informationswillen immer eine Sache, auf die Patienten wenig Einfluss haben: Wie reagieren die Angehörigen auf die Patientenverfügung und wie setzen sie den darin festgelegten Willen um?

Neben der Patientenverfügung solten auch ergänzend eine Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht erstellt werden und dazu qualifizierte Beratung in Kooperation mit einem Rechtsanwalt eingeholt werden.


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