Pflegeversicherung

Pflegeversicherung: Sind körperliche Gebrechen und Demenz wirklich ganz fern?

Aufgrund der modernen Medizin können wir heute von einer vergleichsweise langen Lebenszeit ausgehen. Gleichwohl führt dies recht häufig zu einem erhöhten Pflegeaufwand, der in jungen Jahren nicht bedacht wird und in seinen Ausmaßen in der Regel auch unterschätzt wird. Durch verschiedene Formen der Pflegeversicherung, die schon frühzeitig abgeschlossen werden können, kann für derartige Situationen Vorsorge getroffen werden.

Kinder schützen: Pflegeversicherung

Pflegeversicherungen gehören zu den äußerst wichtigen Überlegungen, inwieweit das angehäufte Kapital auch für viele Jahre Aufenthalt in einem Pflegeheim ausreichen kann. Anderenfalls werden nach heutiger Rechtssprechung die Kinder oder nahen Angehörigen für die Deckung der Kosten herangezogen. Gerde auch für diesen Personenkreis ist der Abschluss einer Pflegeversicherung für die älteren Menschen eine überlegenswerte Alternative.

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Informationen zur Pflegeversicherung

Als die soziale Pflegeversicherung in Deutschland im Jahr 1995 als fünftes Standbein der gesetzlichen Pflichtversicherungen neben Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung eingeführt wurde, schaffte man damit einen Rahmen, der es zuließ, das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzumildern. Diese Versicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit praktischer und zudem solidarischer Unterstützung bedürfen. Diese Hilfen sind auf den Einzelfall abgestimmt und können nach einem „Grad der Pflegebedürftigkeit“ festgestellt werden.

Erfolgt die Pflege ehrenamtlich durch eine dritte Person, zahlt die Pflegeversicherung Pflegegeld an diese aus, jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze. Hierin unterscheidet sich die Pflegeversicherung von der Krankenversicherung, die als Vollversicherung alle Behandlungskosten übernimmt. Ebenso übernimmt sie Kosten, die durch stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege entstehen. Darüber hinaus greift sie auch ein, wenn Maßnahmen notwendig werden, die das Wohnumfeld anpassen, oder falls Pflegehilfsmittel beschafft werden müssen.

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung

Pflegekassen tragen die Pflegeversicherung. Diese sind bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet worden, doch führen sie ihre Aufgaben in eigener Verantwortung als Körperschaft des öffentlichen Rechts unabhängig aus. Jede gesetzlich krankenversicherte Person ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Doch auch privat Krankenversicherte müssen sich darum kümmern, dass sie einen dauerhaften Schutz durch einen entsprechenden Versicherungsvertrag erlangen. Für Gemeinden, die bisher die Sozialhilfe tragen mussten, sind dadurch ebenso Entlastungen geschaffen worden, wie für Einzelpersonen und Familien, die Pflegekosten eines Seniorenheims selbst bezahlen mussten und die keine staatliche Unterstützung beanspruchen konnten.

Um die Leistungen der Pflegeversicherungen zu erhalten, muss der Bedürftige einen Antrag ausfüllen. Ist dieser noch jünger als 15 Jahre, übernehmen das die Eltern oder ein Vormund in der Funktion des gesetzlichen Vertreters. Ist der Antrag gestellt, muss die Pflegeversicherung spätestens fünf Wochen später entschieden und einen schriftlichen Bescheid erstellt haben. In der Folge des Erstantrages werden keinerlei Leistungen rückwirkend erbracht. Das ist anders, wenn sich die Pflegebedürftigkeit während des Pflegezeitraums ändert, also beispielsweise eine höhere Pflegestufe eintritt. Leistungen werden dann auch rückwirkend gewährt.

Mit Hilfe eines Pflegegutachtens schätzen Fachkundige den Pflegeaufwand ein

Damit diese Pflegebedürftigkeit korrekt festgestellt werden kann, sind Pflegegutachten unerlässlich. Entweder erstellen unabhängige Gutachter diese Beurteilungen, oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung übernimmt die Aufgabe. In aller Regel findet diese Begutachtung in der Wohnung des Antragstellers statt. Dabei schätzt der Gutachter auf Grundlage von Begutachtungsrichtlinien die Zeit ein, die für eine persönliche Pflege aufgebracht werden muss. Darin sind Körperpflege, Mobilität, wie auch Ernährung enthalten.

Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheiten regelmäßig dabei beeinträchtigt sind, ihr tägliches Leben selbst zu verrichten, die also deutlich eingeschränkt sind und Hilfe bedürfen, gelten als Pflegebedürftig. In Anbetracht der jeweiligen Schwere dieser Einschränkungen nimmt die Pflegekasse eine Beurteilung vor, in welche der drei Pflegeklassen die betreffende Person eingeteilt wird. 

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