Betriebsrente: Beim Jobwechsel drohen gewaltige Verluste

Man könnte sagen, rund 14 Millionen Arbeitnehmer können sich nicht kollektiv täuschen. Entgeltumwandlung ist für diese Angestellte das Stichwort im Zusammenhang mit der Betriebsrente. Sie nutzen die Steuer- und Sozialabgabenvorteile während der Ansparphase. Bereits seit dem Jahr 2002 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung, zumindest wenn sie vom Arbeitnehmer selbst getragen wird.


Betriebsrente

Doch auch Arbeitgeber nutzen die Beiträge von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, um ihre Betriebsausgaben zu reduzieren und unterstützen ihre Mitarbeiter bei der betriebliche Altersversorgung mit einer Betriebsrente. Wer allerdings seinen Arbeitgeber wechselt, kann Pech haben und muss den Vertrag möglicherweise zu verschlechterten Bedingungen fortführen. 

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Zunächst einmal gibt es keinen Grund zur Sorge, wenn man einen neuen Job gefunden hat. Da es einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gibt, gehen die bisher eingezahlten Beiträge nicht verloren, die Einzahlungen können beim neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden. Allerdings muss dieser sich nicht darauf einlassen, den Vertrag bei der ursprünglichen Gesellschaft zu belassen. Er kann bestimmen, den Vertrag bei einem Anbieter seiner Wahl fortführen zu lassen.

Ulf Kesting, seines Zeichens Vorstand der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung, rechnet vor, was das für Arbeitnehmer bedeuten kann. In seinem Beispiel wurde ein Vertrag zur Betriebsrente vor 10 Jahren mit einem Garantiezins von 3,25 Prozent abgeschlossen. Daraus ergibt sich eine lebenslange Rente in der Auszahlungsphase von rund 710 Euro monatlich. Wird der Vertrag eines Arbeitnehmers auf die heutigen Bedingungen übertragen und entsprechen umgeschrieben, bedeutet das einen Garantiezins von nur 1,75 Prozent. Die Rente reduziert sich auf ca. 365 Euro im Monat, insgesamt verliert der Beispielkunde durch die neue Betriebsrente mehr als 80.000 Euro. Das ist wahrlich kein Pappenstil. 

Auf die Details achten

Für Verträge, die bis 2005 abgeschlossen wurden, gilt für jedes Jahr, dass 2.688 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in einen Vertrag eingezahlt werden können. Für Verträge, die später zustande kamen, sind es sogar 4.488 Euro. Da die steuerliche Belastung im Alter oft geringer ist als während der Einzahlungsphase, kann die Betriebsrente durchaus sinnvoll sein. Trotzdem gibt es noch viele andere Faktoren, die maßgeblich dafür sind, ob überhaupt und unter welchen Bedingungen ein Vertrag abgeschlossen und auch fortgeführt werden sollte.

Das Beste ist eine umfassende Bestandsaufnahme der individuellen Situation. Ein unabhängiger Berater - im besten Fall auf Honorarbasis - kann helfen, die richtige Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. Denn manchmal ist auch ein ganz anderes Produkt die bessere Wahl.


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